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Bussgelder Schweiz

Eine kleine Zusammenfassung der aktuellen Bussgelder in der Schweiz für Wohnmobilisten.

Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld, wenn diese Parkierungsfläche grössenmässig nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist
bis 2 Stunden40.-
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden60.-
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden100.-

Nicht vollständiges Anhalten bei Stopp-Signalen (Rollstopp)60.-
Nichtbeachten eines Lichtsignals250.-
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt100.-
Nichttragen der Sicherheitsgurten60.-
Verlassen des Fahrzeuges, ohne den Zündungsschlüssel wegzunehmen60.-
Missbräuchliche Verwendung der Warnblinklichter am stehenden Fahrzeug40.-
Unterlassen der Richtungsanzeige100.-
Fahren ohne Licht tagsüber40.-
Unnötiges Laufen lassen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs40.-
Halten auf einem Fussgängerstreifen bei stockendem Verkehr60.-
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen140.-
Halten an unübersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven und Kuppen80.-
Halten neben einer Sicherheitslinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt80.-
Halten auf einem Fussgängerstreifen80.-
Halten auf einem Radstreifen, wenn der Fahrradverkehr dadurch behindert wird80.-
Parkieren auf dem Trottoir, ohne dass für Fussgängerinnen und Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt120.-
Parkieren vor einer Zufahrt zu einem fremden Grundstück bis 2 Stunden40.-
Beim Gewicht zählt eine Messtoleranz von 3%
Überschreiten des zulässigen Gewichts
um nicht mehr als 100 kg100.-
bei Fahrzeugen von nicht mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 5%200.-
bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, bis 5 Prozent, aber nicht mehr als 1000 kg250.-

Überschreiten der zulässigen Achslast, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs nicht eingehalten ist
um nicht mehr als 100 kg100.-
bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 Prozent250.-
Überschreiten der zulässigen Achslast, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs eingehalten ist
um mehr als 2 Prozent, aber nicht mehr als 5 Prozent40.-
um mehr als 5 Prozent100.-

Nichtmitführen von Fahrzeug-, und Führerhausweis, Abgasdokument je40.-
Überschreiten der zulässigen Parkzeit
bis 2 Stunden40.-
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden60.-
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden100.-
Überschreiten Höchstgeschwindigkeit innerorts
a. um 1-5 km/h 40.-
b. um 6-10 km/h 120.-
c. um 11-15 km/h 250.-
Überschreiten Höchstgeschwindigkeit ausserorts und auf Autostrassen
a. um 1-5 km/h 40.-
b. um 6-10 km/h 100.-
c. um 11-15 km/h 160.-
d. um 16-20 km/h 240.-
Überschreiten Höchstgeschwindigkeit Autobahnen
a. um 1-5 km/h 20.-
b. um 6-10 km/h 60.-
c. um 11-15 km/h 120.-
d. um 16-20 km/h 180.-
e. um 21-25 km/h 260.-

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