Headbild
Marokko 2017
Sie befinden sich: Blog \ Alle Einträge

E-Scooter für Wohnmobilisten

Aber Achtung, es kann im Ausland teuer werden.

Bild: Alex Genz

Unter den Wohnmobilsiten setzt sich nach den E-Bikes immer mehr auch die E-Scooter durch. Die kleinen Trottinets, die einen Elektromotor haben und in der Gegend rumschwirren. Zuerst oder immer noch werden sie etwas belächelt, aber schon viele Wohnmobilisten haben sie lieben gelernt. Klein und leicht, schnell in der Garage ohne viel Platzverbrauch weggeräumt und vor Übergewicht muss man auch keine Angst haben wegen diesen Gefährten. 

E-Scoter sind so ca. 10- 15 kg schwer, kosten zwischen 500.- und 1100.- CHF und kommen zwischen 14 und 26km weit. Meist reichen diese Zahlen ja völlig. Aber was darf man nun und was nicht?

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Kategorien: Elektro-Scooter bis 20km/h und schnellere. Elektro-Scooter bis 20km/h sind in der Schweiz rechtlich dem Velo gleichgestellt. Überall wo ein Fahrrad fahren darf, darf auch ein solcher E-Scooter fahren. Helmpflicht besteht nicht, eine Fahrprüfung oder sonstiger Papierkram muss nicht erfüllt sein und fortbewegen tut man sich auf den Radwegen und Radstreifen (mhhh, ich als Velofahrer habe da noch nicht wirklich Freude). Fahren auf dem Trottoir ist wie für Velofahrer verboten.

Ein benützter E-Scooter muss aber in der Schweiz die Zulassung haben, d.h. das Modell des Fahrzeuges muss durch das ASTRA gebprüft worden sein und eine Typengenehmigung vorliegen. Das ASTRA legt folgende Werte fest, damit ein E-Scooter in der Schweiz benützt werden darf:

  • Höchstens 500 Watt Dauerleistung
  • Höchstgeschwindigkeit 20km/h
  • Rück- und Vorderlicht
  • Blinker sind zugelassen wenn sie einen Mindestabstand aufweisen (vorne 24 cm, hinten 18 cm)
  • Bremsen an beiden Rädern (Eine davon muss eine Reibungsbremse sein)
  • Maximal 200 kg

Schnellere Elektro-Scooter

Beim Kauf eines grösseren E-Scooters erhält der Käufer ein Fahrzeugausweis und muss eine gelbe Mofa-Nummer beantragen und ist dann einem Motorrad gleichgestellt (dadurch besteht auch eine Helmpflicht).

Deutschland

Bei unseren Nachbarn haben die E-Scooter erst seit Juni 2019 die Betriebserlaubnis bekommen. Aber seit da gelten in ungefähr die gleichen Regeln wie in der Schweiz, ausser dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für E-Scooter gilt! Man muss also eine Haftpflichtversicherung und eine Plakette haben. 
Und nochmals Achtung: in Deutschland sind momentan erst etwa 20 Modelle zugelassen, mit allen anderen gibt es Bussen!

Nicht zugelassener E-Scooter kostet 70€ und keine Plakette nochmals 40€

Andere Länder

Niederlande und Grossbritannien sind E-Scooter verboten, in Frankreich besteht neben Deutschland als einziges eine Versicherungspflicht.In Spanien sind die Regeln von Gemeinde zu Gemeinde verschieden..

Externe Links

5.11.2020 - Hallo Rolf. Herzlichen Dank für deine Information betreffend E-Scooter. Es wäre schön wenn die Bussen so tief wären (wenn man dann doch was falsch gemacht hat). Ich habe aber doch schon in einigen Blogs gelesen, dass neben der Busse noch eine Strafanzeige kommt und die war dann bei ca 1000 Euro! Vielleicht gibts ja unter den Lesern Betroffene die das Bestätigen oder Dementieren können. Auch habe ich nirgends eine Information gefunden, ob ich für meinen auf die Schweiz zugelassen E-Scooter in Deutschland eine Haftpflicht und Plakette kaufen kann. Vielleicht hat ja auch da ein Leser schon Erfahrungen gesammelt. In den Ferien habe ich in Deutschland nur Deutsche Fahrer und in der Schweiz nur Schweizer Fahrer getroffen. Somit waren die legal Unterwegs. Gute Fahrt wenn immer möglich mit dem Scooter oder Wohnmobil. Gruss Rolf D.

Rolf D.


7.11.2020 - Hallo zusammen. Wir haben verschiedene Beiträge betreffend E-Scooter gelesen und uns deshalb bei unserem Versicherungsmann kundig gemacht. Das Problem mit den E-Scootern ist rein die Privathaftpflichtversicherung. Selbstverständlich sprechen wir hier von E-Scootern bis 20 km/h Leistung. Solange man eine Privathaftpflichtversicherung (im Normalfall weltweit gültig) besitzt und dies nachweisen kann, ist man im Ausland auch ohne Versicherungskennzeichen (wie auch mit CH-Fahrrädern), gegen Schäden abgesichert. Voraussetzung ist natürlich, dass das E-Rollerfahren im jeweiligen Reiseland erlaubt ist. Der Versicherungsschutz verfällt, sobald das Fahren mit dem Roller verboten ist, da man dann eine Gesetzesübertretung begeht.

- Daniela


Diesen Artikel kommentieren oder Fragen dazu stellen