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Rückschlag für Wohnmobilisten

Übernachten kann gebüsst werden

Nun gibt es ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Graubünden gegen einen Wohnmobilisten, der ausserhalb eines Stellplatzes übernachtet hat.

Sachverhalt

Ein Wohnmobilist übernachtet in der Gemeinde Scoul auf einem öffentlichen Parkplatz. In der Polizeiverordnung der Gemeinde steht aber: «Auf öffentlichem Grund ist das Campieren sowie das Übernachten in Wohnmobilen und anderen Fahrzeugen aller Art nur an den von den Behörden bezeichneten Stellen erlaubt.»

Der Wohnmobilist kriegt vom Dorfpolizisten eine Busse von 70.-  Er bezahlt diese nicht und so landet das Ganze vor dem Verwaltungsgericht in Chur.

Argumente des Wohnmobilisten: «Ich habe nicht campiert, sondern in einem vorschriftsgemäss parkierten Fahrzeug übernachtet». Er macht jedoch auch geltend, dass der Tatbestand von Art. 11 PolG verfassungswidrig sei, weil nur ein konkretes Stören der Ruhe und Ordnung gebüsst werden dürfe, was bei einem Übernachten in einem korrekt parkierten Fahrzeug nicht der Fall sei. Konkret rügt der Beschwerdeführer, dass mit dem Verbot seine persönliche Freiheit und sein Eigentumsrecht beschnitten würden.

Argument der Gemeinde: des Polizeigesetzes verbiete das Campieren ausserhalb von Campingplätzen, wozu ausdrücklich auch das Übernachten in Wohnmobilen ausserhalb von Campingplätzen gehöre. Diesbezüglich bestünde ein öffentliches Interesse.

Begründung des Gerichts:

Eigentumsrecht: Soweit der Beschwerdeführer damit zum Ausdruck bringen will, dass er sein Wohnmobil wegen Art. 11 PolG nicht nutzen könne, ist ihm nicht zuzustimmen. Es ist ihm ohne weiteres möglich auf einer von den Behörden bezeichneten Stellen (bspw. einem Campingplatz) zu übernachten.

Ein Verbot des Campierens ausserhalb von den bezeichneten Stellen ist zweifellos geeignet diese öffentlichen Interessen zu schützen. Schliesslich ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, dass Art. 11 PolG im Hinblick auf den Zweck unverhältnismässig wäre. 

Kommentar von mir

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, kann der Wohnmobilist das Urteil an das Bundesgericht weiter ziehen. Irgendwie hoffe ich dies aber nicht, denn es macht den Anschein, dass dieser Wohnmobilist (den ich leider nicht kenne) ohne eigenen Anwalt argumentiert hat und darum in seinen Begründungen ohne Chance war.

Dies ginge ja alles noch, aber im folgenden Absatz kommt erst das Schlimmste:

Am Dorfeingang war ein Schild und eine Infotafel angebracht, die darauf hinwies, dass Wildcampieren verboten ist. Dazu sagt das Gericht: "Als Besitzer eines Wohnmobils hätte der Beschwerdeführer dies wissen können respektive hätte sich im Vorfeld direkt bei der Gemeindeverwaltung, dem örtlichen Tourismusbüro oder der Polizei über die Rechtslage erkundigen können. Er nahm es somit zumindest in Kauf, dass das Übernachten in Wohnmobilen auf dem Gemeindegebiet der Beschwerdegegnerin verboten ist." 

Wir Wohnmobilisten müssen uns also immer bei der Gemeinde  informieren...

Die Gemeinde hat den Rechtsstreit schlussendlich gewonnen, da sie in ihrem Polizeireglement ausdrücklich das Übernachten in Wohnmobilien ausserhalb von bezeichneten Stellen verbietet.

Eigentlich müsste man mal einen richtig geführten Rechtsstreit führen, wo die Argumentation von Anfang an sehr gut überlegt und begründet werden kann. Bei Gemeinden mit ausdrücklichen "Übernachtungsverbot in Wohnmobilen" wird das schwierig, aber bei Campingverboten könnte man dies durchaus riskieren.


Es ist übrigens schade, dass die Wohnmobilisten solche Kämpfe immer ganz alleine durchführen wollen und sich nicht vorher beraten oder mindestens informieren bei Fachstellen, z.B. Wohnmobilland Schweiz oder dem SCCV. Die Gegenseite hat dies nämlich gemacht...

Externe Links

30.11.2020 - Bin ja selber ein Bündner und mag das Engadin sehr. Aber man sollte im 2021 die Gemeinde Scuol als Camper nicht mehr anfahren. Vielleicht überlegen Sie dann doch noch alternativen wie man mit Gästen noch umgehen könnte.

Richard


1.12.2020 - Wir waren dieses Wochenende zum ersten mal mit dem Wohnmobil im Bündnerland unterwegs. Doch so viele Campingverbotsschilder und gleichzeitig fehlende Stellplätze wie im Egadin, haben wir wirklich noch nirgends gesehen. Allerspätestens ab dem Julierpass fühlt man sich ganz offiziell als kriminneller und ungewünschter Gast. Die Ferienfreude war dahin und wir kommen auch ohne unserem neuen Wohnmobil nicht mehr so schnell nach Graubünden zurück. Eigentlich schade, dass man sein gutes Geld gezwungernermassen woanders ausgeben muss und Graubünden- Tourismus diese Gastgeber-Chancen verpasst. Und dies obwohl die allermeisten Parkplätze der Gemeinden und Bergbahnen fast komplett leer waren. Wir freuen uns, wenn die Bündner ihre Anti-Wohnmobil-Strategie überdenken und endlich auch dieses Angebot professionell und gewinnbringend organisieren.

Sandro


1.12.2020 - Fazit: Verkehrsrechtsschutz abschliessen, Klage mit Anwalt einreichen, sich wehren.

JR


1.12.2020 - Gerichtlich weiter gegen das Bußgeld vorzugehen, macht wohl keinen Sinn, weil die Beschilderung ja eindeutig ist! Ganz schlecht ist es, dann trotzdem in den "nicht genehmigten" Bereichen zu parken, weil das einen schlechtes Licht auf alle WoMobilisten wirft. Angesichts der auf uns zukommenden "Freizeitmobilwelle", die ja noch viel größer werden wird, wird es auch vermehrt zu solchen Verbots- Beschilderungen kommen. Viele Gemeinden werden dazu übergehen, solche Beschilderungen aufzustellen, weil sonst kein Parkplatz mehr für andere übrig bleibt. Und: Je mehr Mobilisten von Ihrem "Parkplatzrecht" Gebrauch machen, desto größer natürlich auch die Lärmbelästigung für Anwohner.

Wolfgang


1.12.2020 - Wir machen m.M. nach mit unseren „Freizeitmobilen“, wie Wolfgang das nennt, doch nicht mehr Lärm für Anwohner als andere Fahrzeuge. - Wenn es ein ausgewiesener öffentlicher Parkplatz ist, so muss er für alle zugänglich sein. - Das Übernachten ist ein anderes Thema. - Wenn eine Gemeinde uns Camper nicht will, so muss man versuchen, sie umzustimmen. - Das kann nur auf politischer Ebene geändert werden. Vermutlich ist die Hotellobby aber zu stark und/oder man ist auf unser Geld nicht angewiesen. -

- Michael


2.12.2020 - Leider ist nahezu die ganze Schweiz für WohnmobilistInnen immer noch ein wirkliches Entwicklungsland. Ob es an Missgunst, Futterneid oder der Verkennung der Marktsituation liegt, dass es hierzulande so wenig Stellplätze gibt, mag ich nicht zu kommentieren. Als "Ferienland Schweiz" wären meiner Meinung nach auch die Kommunen in der Pflicht. Aber eben: lieber nur melken ohne zu füttern (Vorinvestitionen), scheint das Credo zu sein. Daher bevorzuge ich; seit 1982 im WoMo unterwegs; lieber Frankreich und Deutschland. Die haben schon lange bemerkt, dass dies ein ertragreicher Wirtschaftfaktor ist. Edy

Hug Edy


3.12.2020 - Hallo Michael, du hast geschrieben "Wenn eine Gemeinde uns Camper nicht will, so muss man versuchen, sie umzustimmen.". Genau das ist der richtige Ansatz. Ich bin mit dem zuständigen Gemeinderat als Präsident Wohnmobilland Schweiz nun in Kontakt und das Thema wird an der nächsten Gemeinderatssitzung aufgerollt. Vielleicht ändert ja wirklich etwas.

Rolf


3.12.2020 - Ja lieber Rolf, die Gerichte machen es sich leicht bei der Urteilssprechung. Sie stellen nicht die Frage warum die Womobilisten diskriminiert werden. Wir Womobilisten müssen immer nur bezahlen und haben keine Rechte. Wir zahlen erhöhte Strassenverkehrssteuern, Versicherung , Fahzeug- und Gasprüfung und teuere Campingplätze. Dafür haben wir keine Rechte. Nicht einmal ein geeigneter Parkplatz oder Stellplatz wird zur Verfügung gestellt. Wo ist unsere schweizer Freiheit geblieben? Wir sollten zusammen auf dem Bundesplatz in Bern mit unseren Wohnmobilen fahren und dort für unser Anliegen demonstrieren. Liebe Grüße Luigi

Beti Luigi


1.6.2021 - So schön die Gegend ist, es stellt sich schon die Frage ob wir Camper da noc hinfahren sollen. Zumal ab dem 11.12.2021 die Kurtaxe auf 5.- angehoben wird. Natürlich gibt es im Gegenzug zusätzliche Leistungen, aber ob ich diese brauche…

Hans Nussbaumer


1.6.2021 - Ja, mich wundert das bei den Buendner nicht. Auch wenn ich in GR im Winter schaffebund viele buendner Freunde habe. Aber sie sind engstirnig und kleinkariert, engadiner erst recht. Deswegen campiere ich bzw uebernachte ich, gesittet, in der kullanten Romandie am liebsten.

Arturbey


2.6.2021 - wie will der Dorfpolizist herausfinden, ob in der Tat auch jemand im parkierten Fahrzeug schläft? Dieser Eiferer hätte wohl auch bei einem leeren Fahrzeug eine Busse erteilt. Das wäre dann reine Willkür. Da lob ich mir die deutsche Regelung: schlafen ja - zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Das ist ja auch im Sinne der Verkehrssicherheit.

Beat


2.6.2021 - ich erhielt kürzlich eine busse von CHF 200.–!!! ich parkierte vorschriftsmässig im maggiatal, auf einem parkplatz ohne campingverbotsschilder. morgens um 6.30 uhr klopfte es laut an der tür, ein aufseher... im ganzen maggiatal sei seit 1.12.2020 ein gesetz erlassen worden, dass das schlafen im auto verbiete. nur ein power nap sei gestattet. wie man das wissen kann? man müsse sich bei der gemeinde informieren! auf der website findet man keinerlei information, und ich war an einem sonntag angereist. ich musste meine sicht des vorfalls schriftlich einreichen, dann kam das urteil :o(((

as


2.6.2021 - Vielen Dank für eure Arbeit ! Es wäre auch gut, wenn bei den erlaubten Übernachtungsplätzen und Stellplätzen klar darauf hingewiesen würde, dass nur Fahrzeuge mit eigener Toilette erlaubt sind. Genau aus diesen Grund wurden auch Plätze mittlerweile gesperrt, dies hat man uns auf direkte Nachfrage auch so bestätigt. Wir sind seit über 20 Jahren mit dem Wohnmobil unterwegs und haben auch so einiges gesehen ...

Denise H.


3.6.2021 - Es gibt auch eine andere Region in der Schweiz, in der man als Wohnmobilist willkommen ist. In der Zeitschrift Wohnmobil & Caravan, Nr. 3/2021 ist ab Seite 73 Campingregion Diemtigtal beschrieben. Dort ist man willkommen. Hansruedi

Hansruedi


5.6.2021 - Jetzt bitte nicht lynchen. ;-) Ich kann solche Verbote nachvollziehen. Ursprung wird mit grösster Wahrscheinlichkeit das Wildcampen auf wirklich unpassenden Stellen sein. Wenn ich z.T. auf Alpen- und Passstrassen, auf einem kleinen Flecken, zwei oder drei WoMo sehe und das in freier Natur, dann ist der Neid und Zorn nicht weit. Wenn es dann noch nach Abfahrt dieser WoMoianer/innen wie auf eine Müllhalde aussieht - ist der Mist geführt. "Dank" solchen verzeinzelnden aber auffälligen Mitmenschen, dürfen sich dann die rechtschaffenen und zur Natur schauenden WoMoianer/innen in die Röhre kucken. Bei uns sieht ein von uns verlassener Platz sauberer aus als zuvor. Wir fahren auch weiterhin ins Engadin. Waren erst letztes Jahr wtas länger auf dem TCS CP Scuol und waren wirklich sehr zufrieden. Es gibt wirklich genügend CP's. Ja, SP's sind rar bis nicht vorhanden. Auch die Kurtaxe lässt mich nicht davon abhalten in eine so wunderschöne Region zu fahren. Ich investiere nicht ca. Fr. 80'000.- in mein rollendes Ferienhaus und knaussere dann bei der Kurtaxe. Sorry. Nicht das wir Geld übrig hätten, aber so was ist bei uns eingeplant.

Philip


7.6.2021 - Als nicht absoluter Newcomer sollte man ja in etwa wissen was die Regeln sind, oder wollen wir demnächst auf jedem Parkplatz im Dorf und der Stadt übernachten, wenn möglich 2 Plätze beanspruchen und für einen bezahlen. Mich überrascht schon gar nicht mehr wenn man z.B. liest, „beim Aldi, oder beim Lidl kann man gut über Nacht stehen steht, zwischenzeitlich haben auch diese Geschäfter Massnahmen getroffen, im weiteren sind wir aus ähnlichen Gründen Europaweit mit „Querbalken“ and Parkplätzen präsentiert und somit ist das Rastmachen am Mittag auch nicht mehr möglich. Nicht vergessen, viele der Probleme schaffen wir uns selber. Tony

Tony


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