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Stell- und Campingplätze bleiben geöffnet

Immerhin eine erfreuliche Meldung

Heute gab der Bundesrat die weiteren Schritte gegen die Pandemie bekannt. Und ganz toll, die Verordnung ist schon online abrufbar, so dass man alles nachlesen kann. Gemäss dieser «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» vom 18. Dezember 2020 dürfen Camping- und Stellplätze geöffnet bleiben.

Wörtlicher Auszug aus der Verordnung:

«Der Betrieb von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten.»

Offen bleiben dürfen «Betriebe, die Speisen und Getränke als Takeaway anbieten, und Lieferdienste für Mahlzeiten», also auch WohnmobilDinner wird weiterhin gestattet sein.

«Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sind für das Publikum geschlossen, namentlich: Verordnung AS 2020 3 a. Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Kinos, Museen und Ausstellungshallen, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Casinos und Spielhallen, Konzertsäle und Theater sowie Innenräume und nicht frei zugängliche Aussenbereiche von botanischen Gärten und Zoos….. Sport- und Wellnessbetriebe, namentlich Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder»

Bei der Verordnung im Frühling waren da die Campingplätze in diesem Abschnitt explizit auch erwähnt, was sie nun nicht sind und dementsprechend offen bleiben dürfen.

Offen dürfen bleiben: Skigebieten und anderen Anlagen im freien Gelände, Anlagen für den Reitsport

Dazu erlaubt bleiben «Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird»

Und dennoch, geht nicht unter Leute, haltet die Abstände ein und bleibt wenn möglich zu Hause.

Externe Links

19.12.2020 - Hoi Rolf Nun, habe erfahren, dass swisscamps.ch dies wohl anders interpretiert. Campingplätze würden gemäss deren Ansicht wieder zu den Freizeit- und Sportbetrieben gezählt und müssten für Touristen schliessen. Was gilt nun??? Haben wir da wieder ein Kontext-Chaos in unserer Campingszene? Denke, dass wir da mal zusammen mit den Verbänden einen Sync Call vereinbaren sollten, um solche Punkte jeweils gemeinsam (ohne Verbands-Chlüngel etc.) zu besprechen, zu klären und als one-voice für unsere CH Camper Community kommunizieren zu können. Was meinsch? Was meinen die übrigen Blog-Lesenden? -kornel

camping.ch


20.12.2020 - Hallo Kornel, da hast du eine Falschmeldung. Die Campingplätze sind neu der Kategorie "Beherbergungsbetriebe" gleichgesetzt. Das ist ganz neu und erst ein paar Tage alt. Von daher stimmt die Meldung oben im Blog schon.

Rolf


20.12.2020 - Hoi Rolf nochmals, ja in der offiziellen Verordnung auf BAG Website steht nichts explizites über Campingplätze. Lese aber bei blick.ch, dass "Einzige Ausnahme hierfür sind Campingplätze für Dauerbesucher." postuliert wurde. Dies aber nur in den Konsultationsvorschlägen, die offenbar nun nicht zum Zuge kamen, oder? Oder hält der BR diese wohl noch in der Hinterhand und könnten Ende Jahr bei entsprechender Zahlen-Lage doch noch zum Einsatz kommen? Mal schauen, wie stark die Lobby durch die Verbände diesmal wirken kann. Es bleibt spannend und unkalkulierbar.

- camping.ch


20.12.2020 - Hallo Kornel, der Blickartikel ist vom 16. und die Camping-Lobby konnte bis zum 18. ein Umdenken im Bund auslösen, dass die Camping- und Stellplätzen den Beherbergungsbetrieben zugehören. Liegt mir schriftlich bestätigt vor vom Generalsekretär des Departement des Innern EDI. Dank an swisscamps.ch, der Organisation für die Campingplätze.

Rolf


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