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Achtung, nicht mit geliehenen Fahrzeugen nach Italien

Wenn der Sohn mit dem Camper des Vaters nach Italien fährt, kann das Fahrzeug dort beschlagnahmt werden. Wie man das verhindern kann.

Es ist krass und paradox, was für Gesetze es gibt und wie man manchmal hilflos diesen ausgesetzt ist. Beispiel: Die verheiratet Tochter fährt mit ihrer Familie und dem Wohnmobil der Eltern nach Italien. Durch einen dummen Zufall oder weil die Italiener Geld brauchen, gerät man in eine Kontrolle der Guardia di Finanza (die mit den dunkelblauen Polizeiautos). Hat der Beamte schlechte Laune (oder den Auftrag, sich stur an die Gesetzte zu halten) muss die Familie entweder ein paar Tausend Euro Kaution (je nach Wert des Fahrzeuges) hinterlegen und wenn das nicht geht, wird das Fahrzeug beschlagnahmt und der Urlaub ist zu Ende.

Der Hintergrund der Geschichte, Europa (oder die EU) geht gegen Fahrzeugschieberei vor. Jeder, der mit einem geliehen Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, (das heisst, mit einem nicht im Land immatrikulierten Fahrzeug) muss eine Vollmacht des Besitzers mitführen. Also immer wenn man ein Fahrzeug lenkt, das einem nicht gehört und das Nummernschild eines anderen Landes hat wie man sich gerade aufhält, muss eine Vollmacht mitgeführt werden. Kapiert? Also nochmals, wenn ein in Deutschland wohnhafter in der Schweiz mit einem Auto mit deutschen Nummernschildern unterwegs ist, das ihm nicht selber gehört, sollte er eine Vollmacht für das Führen des Fahrzeuges vom Fahrzeugbesitzer haben. Genau gleich für uns Schweizer, wenn wir mit dem Fahrzeug eines Kollegen oder Verwandten unterwegs sind und damit ins Ausland wollen, brauchen wir eine unterschriebene Vollmacht. (Schweiz, Deutschland und Österreich wird eine Vollmacht nur empfohlen, um bei einer Kontrolle nicht lange Wartezeiten für Abklärungen zu verlieren).

Amtliche Vollmacht in Italien

Und nun das perfide: In Italien reicht diese Vollmacht nicht, sie muss amtlich bestätigt sein! Man muss diese Vollmacht also in der Wohngemeinde, Polizeiposten oder Notariat amtlich beglaubigen lassen!

Wer das nicht macht und trotzdem nach Italien fährt, kann wegen Schmuggel und Autoschieberei gröbere Probleme bekommen.

Das Ganze ist Zollrelevant, es geht also um Versteuerung und Zölle und nicht um Strafrecht. Dadurch ist diese beglaubigte Vollmacht vor allem nötig, wenn eine Kontrolle der Guardia di Finanza erfolgt. Bei der Polizia di Stato (Verkehrspolizei, Carabinieri) braucht man diese Vollmacht meistens nicht. Allerdings können sich diese Polizias in den Aufgaben gegenseitig unterstützen. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass man bei der Guardia di Finanza so eine Vollmacht braucht oder bei der anderen nicht. 

Ausländische Womos mieten und zurück in die Schweiz fahren

Übrigens muss man auch aufpassen, wenn man mit Wohnort Schweiz über der Grenze z.B. ein deutsches Wohnmobil mietet. Man darf dann nicht einfach schnell zurück in die Schweiz fahren um das Womo zu beladen, sondern man muss beim Grenzübertritt klar deklarieren und ein Formular ausfüllen, dass man mit einem Mietmobil in die Schweiz reist. Und man darf höchstens 8 Tage in der Schweiz damit unterwegs sein.

Ausländische Fahrzeuge in der Schweiz fahren

Es ist übrigens auch verboten, wenn man in der Schweiz wohnt, mit einem Fahrzeug mit ausländischen Nummernschildern hier herumzukurven. Ebenso darf der in Deutschland wohnhafte Freund nicht mit meinem Schweizer Fahrzeug in Deutschland herum fahren (es gibt einige Ausnahmen bei z.B. Firmenfahrzeugen). Alles hört sich ja ziemlich irrsinnig an, macht aber doch Sinn. Denn sonst könnte man mit Wohnsitz Schweiz sein Auto in Ungarn einlösen, wenig Prämien zahlen, keine MFK machen und mit dieser Schrottkarre das gesamte Jahr in der Schweiz rumfahren…

Also, extrem aufpassen, wenn man einem Familienmitglied sein Fahrzeug ausleiht (ob bezahlt oder nicht, macht keinen Unterschied) und dieser ins Ausland damit verreist.

Die Fahrzeugvermieter haben mit der EU eine Ausnahmeregelung ausgehandelt, allerdings konnte mir diese noch niemand zur Verfügung stellen und ich konnte da noch nichts überprüfen. 


Externe Links

19.2.2019 - auch andere Länder fordern diese Vollmacht. Vor allem die ganzen Ost Länder. (Polen/Rumänien/Bulgarien/Estland/Lettland/Litauen ). Bisher konnte ich noch nirgends in Erfahrung bringen ob sie beglaubigt sein müssen. ( bin halt nie kontrolliert worden ). Ob eine Beglaubigung der Bank / Post/ Arzt ausreicht ?

Werner


19.2.2019 - ja, mit den gemieteten fahrzeugen war uns bekannt. aber, wie sieht das denn aus, mit dem auf den ehepartner zugelassenen fahrzeug, wenn man mit dem "zweitwagen" im ausland unterwegs ist? das kommt bei uns häufig vor, da auch wir in der grenzregion wohnen, so dass ich mit dem junior unterwegs bin und ruckzuck in belgien/ holland mit ihm sport bedingt bin. oder ich bin über das wochenende zum skifahren und nehme das auf meinen mann zugelassenen kfz. wohl dann gleiche problematik oder? oh je

trudchen


19.2.2019 - Hallo Trudchen, in denen von dir erwähnten Ländern wird eine Vollmacht nur empfoheln. In einer Kontrolle könnten die Beamten also abklären, ob dein Mann einverstanden ist, dass du mit seinem Fahrzeug unterwegs bist. Falls er telefonisch nicht erreichbar ist, würde die Kontrolle so länger gehen. Mit Vollmacht könntest du sofort weiterfahren. Aber eben, die meisten Beamten glauben dir ja, wenn du die gleiche Adresse hast wie der Fahrzeughalter.

Rolf


19.2.2019 - Auch bei Wechselschilder oder neuem Fahrzeug mit alten Nummerschildern aufpassen! Im Osten ist es nicht normal, dass das Nummerschild Personen bezogen ist. So passiert meinem Vater bei der reise in die Ukraine.

Kost Gabriel


22.2.2019 - Hallo, ok, was ist wenn z.B. ich der Besitzer bin und im Fahrzeugschein mein Vater steht da er Halter ist. Und ich mit meinem eigenen Womo unterwegs bin. Wie weise ich das vor? Hab ja nur den Fahrzeugschein dabei...! Gruß Alex

Alex


22.2.2019 - Hallo Alex, entscheidend ist der Halter, der im Fahrzeugausweis steht. Gruss

Rolf


1.3.2019 - Hallo zäme Ich kenne einen ähnlichen Fall aus Kanada mit Schweizern: Die Eltern haben den Camper nach Halifax verschifft und wollten ihn 3 Wochen später ihrer Tochter mit Familie für Ferien in Kanada übergeben. Dummerweise haben sie das bei der Einreise am Zoll erwähnt, wurden daraufhin wie Verbrecher behandelt und mussten gegen Bezahlung einer Kaution von 3000 CAD innert 10 Tagen in die USA ausreisen. Von einer nötigen Vollmacht weiss ich leider nichts.

Lydia


7.10.2019 - Versicherung: "es gibt nichts was es nicht gibt", es gibt Leute, mit Wohnsitz CH, die mit Fahrzeugen zugelassen in europäischen Ausland, auf "Dritte" z.B. denn Namen von Verwandten, in der Schweiz unterwegs sind, für Passagiere besteht in dieser Konstellation kein Versicherungs Schutz. Also aufpassen , wenn nötig Fragen lohnt sich.

tony


31.1.2020 - Hallo, wie ist es denn mit folgender Konstellation: Ich , Schweizer Wohnsitz, will mit dem Transporter von meinem Vater(deutsch, und Transporter deutsche Zulassung), von Deutschland über Österreich nach Italien. Mit einem Rennmotorrad hinten drin, was ebenfalls meinem Vater gehört. Reicht da eine Vollmacht für den Transporter aus? oder brauche ich auch eine Vollmacht für das Motorrad? (ist ein reines Sportgerät). Vielen Dank für Hilfe.

Marius


2.2.2020 - Hallo Marius, da kann ich dir leider keine genau Auskunft geben, da bin ich momentan überfragt, wie es mit dem Motorrad aussieht. Sorry Gruss Rolf

Rolf


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