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Pickerl online mit grosser Schwäche

Gute Möglichkeit aber warum ist das so gelöst?

Ab diesem Jahr kann das österreichische Pickerl online gelöst werden. Eigentlich ja eine gute Idee, zu Hause vor den Computer das Pickerl kaufen und dann ab nach Österreich. Und für uns Schweizer mit Wechselnummer darf man mit beiden Autos das Pickerl benützen. Das Pickerl ist an die Autonummer gebunden, nicht an die Windschutzscheibe. Eine gute Sache, und vor allem auch, da dies mit der 10-tages, 2-monate oder Jahresvignette funktioniert.

Aber jetzt kommt noch der Hammer: Wenn man die Vignette online übers Internet kauft, hat das 18 Tage ! Bearbeitungsfrist. (achtzehn Tage!!). Wenn man das Pickerl also heute auf der Webseite kauft, ist es erst ab dem 28. Februar gültig! Jetzt mal ganz im Ernst: ist das ein schlechter Witz? Druckt da am nächsten Arbeitstag ein Beamter die Bestellung im Büro aus, verpackt es in ein Couvert, schickt es per B-Post nach Wien zu einem andern Beamten, dort landet es auf einem Stapel und wenn der nächste Beamte Zeit hat, wird das Formular mit der Schreibmaschine abgetippt, ein Doppel abgelegt und das andere Doppel an die kontrollierende Polizei gesandt? Ich begreife es echt nicht, warum das Pickerl 18 Tage vorher gekauft werden muss.

Und man bedenke, ich kaufe das Pickerl auf der Webseite, 5 Sekunden nach dem Kauf kann ich auf der Webseite die Gültigkeit abfrage und da steht: Gültig ab 28. Februar. Das Pickerl ist also schon Sekunden nach der Bestellung im System und was macht es dann Sinn, dass ein Jahrespickerl erst 18 Tage später gültig sein soll. Ein JAHRESPICKERL ist doch mindestens vom 1.1. bis 31.12. gültig oder? 

Der prüfende Polizist sieht, dass das Jahrespickerl erst später gültig ist, aber schon gekauft. Warum soll denn eine Jahrespickerl NICHT das ganze Jahr gültig sein?!?

Aber zum Glück gibt es ja auch noch andere Möglichkeiten: nach dem Grenzübertritt in Hohenems gibt es Automaten, wo man das digitale Pickerl kaufen kann, gültig ab sofort und wenn man eine Klebeetiketten wie bisher kauft, ist sie auch sofort gültig. Also ändert sich eigentlich nichts, nach dem Grenzübertritt muss gestoppt werden und ein Pickerl gekauft werden.

Ausser man weiss schon vorher, dass man in 18 Tagen nach Österreich muss.

Sorry, aber jetzt weiss ich, warum es früher Österreicherwitze gab, erleben diese nun einen neuen Aufschwung?

Nachtrag: inzwischen habe ich herausgefunden, warum so ein Pickerl 18 Tage Verarbeitungszeit hat:

Aufgrund des Rücktrittsrechts bei Onlinekäufen gilt ansonsten eine Wartezeit von 18 Tagen. So will die Asfinag verhindern, dass man nach 18 Tagen Autobahnnutzung vom Kauf zurücktritt und so für diese zwei Wochen praktisch eine Gratis-Vignette hat.

Jetzt mal echt: habt ihr das gewusst und senden darum Onlinehops ihre Artikel auch erst nach 18 Tagen, vielleicht braucht man das Bestellte ja zu früh...

Tipp: bei der Online-Anmeldung sich nicht als Privatperson registrieren, sondern als Unternehmer, dann gilt es sofort.

Nachtrag 2: ich werde nur noch hässiger... ich bin jetzt von meinem Kauf per Email zurückgetreten und will jetzt als Unternehmer eine neue Vignette kaufen, geht aber nicht, da meine Autonummer erst ab 28.2. registriert ist. Ich kriege Schübe...

10.2.2019 - Hallo Rolf Danke für die Info, sehr interessant. Gruss

Dominic


10.2.2019 - Die Vignette hat sogar 14 Monate gültigkeit(1.12.2018-31.01.2020)

- Heinrich


12.2.2019 - ...da muss ich jetzt als Österreicher auch mal ein wenig gehässig - sein. (bitte nicht. böse. sein), denn das mit den 18 Tagen und Anmeldung als Unternehmer um die Onlinerücktrittszeit zu umgehen, hätte ich dir auch sagen können. ....und.... wer liest ist eindeutig im Vorteil!

walter


12.2.2019 - Hallo Walter, ich gebe euch ja ganz klar recht und weiss, dass ich Fehler gemacht habe. Aber es ist einfach nicht einleuchtend, dass eine digitale Online-Registration 18 Tage braucht, bis sie gültig ist. Online heisst für mich, noch schnell auf den letzten Drücker, damit ich nicht an einem Kiosk eine analog kaufen muss. Warum funktioniert das hier nicht? Bei jeder Fähr- und anderen Buchung, die ich vornehme funktioniert es immer sofort und ohne Rücktrittsrecht. Und hier soll das plötzlich nicht gehen?

Rolf


12.2.2019 - ...da bin ich bei dir, aber da sind die Österr. Behörden immer etwas zu genau. Normalerweise müsste das ja mit einem Button - "ich verzichte auf die online-Rücktrittsmöglichkeit" leicht machbar sein. Ich habs einfach als Unternehmer gekauft - wird von seiten der Asfinag auch nicht überprüft, ob du Unternehmer bist oder nicht! Also sollte es auch mit einem Button gehen!

Walter


19.2.2019 - Variante, die 18 Tage mindestens für die Zukunft ein wenig zu umgehen: Vorsorglich mal eine digitale Vignette kaufen für z.B. im Juni. Nun kann man online oder mit der App das Gültigkeitsdatum beliebig verschieben. (Klar, das Problem, wenn man kurzfristig "sofort" eine Vignette online kaufen und sogleich brauchen möchte, ist damit nicht gelöst -- und das ärgerte mich auch schon gewaltig.)

Markus Steiner


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