Headbild
Doolin Irland 2019
Sie befinden sich: Blog

LPG-Gasanlagen müssen im Fahrzeugausweis eingetragen sein

Seit April 2018 ist das Durcheinander beim Gas noch grösser und man ist einer gewissen Willkür ausgesetzt.

neu benötigte Gegenplatte für Halterungsbefestigung

Neue Infos 5.2.2020

Ich habe jetzt viele Telefonate, Emails und Stunden der Recherche verbracht und alles ist noch nicht ganz klar. Sicher ist, dass die gesamten Gasprüfungen und MFK-Kontrolle für uns Schweizer Wohnmobilisten im Umbruch sind.

Fakt ist: im Kanton Thurgau und je nach Prüfungsexperte im Kanton Zürich kommt momentan kein Wohnmobil mit LPG-Anlagen durch die Prüfung beim Strassenverkehrsamt, welche die LPG-Anlage nicht im Fahrzeugausweis eingetragen hat (dies ist ca seit Mitte Mai so). Die LPG-Anlage kann aber nur eingetragen werden, wenn der Gastank oder die eingebauten Gasflaschen bei einem Aufprall 20g schadlos überstehen. Die normalen, handelsüblichen Halterungen der Gasflaschen überstehen keine 20G. Man muss sie also zusätzlich sichern. Da steht aber das nächste Problem an: die Halterung muss zertifiziert und geprüft sein, gar nicht so einfach in der Schweiz.

Die Garage Staub in Salmsach, Gasprüfungsstelle für Womos, hat mit dem Thurgauischen Strassenverkehrsamt eine Halterung entwickelt, die mit den handelsüblichen Befestigungssystemen kompatibel sind.

Das Prinzip: bei der normalen Halterungen werden bei einem Aufprall mit 20g die Befestigungsschrauben aus der Verankerung (Holz oder Blech) gerissen, beim neuen System wird eine Gegenplatte montiert woran die Halterung befestigt wird. Im Kanton Thurgau werden Wohnmobile mit diesem Halterungssystem problemlos im Fahrzeugausweis eingetragen.

Diese Lösung gilt für den Kanton Thurgau, wie es im Kanton Zürich aussieht, ist noch nicht ganz klar. Wenn die Strassenverkehrsämter schlau genug sind, kommunizieren sie untereinander und die Thurgauer Lösung sollte auch für den Kanton Zürich gültig sein. Allerdings gibt es je nach Prüfungsexperte im Kanton Zürich auch Womofahrer, wo die LPG-Anlage nicht mal angeschaut wurde.

Nun kommt aber das andere Problem: nicht alle Strassenverkehrsämter sind schlau und kommunizieren und haben so diese neue Regelung mitbekommen, St.Gallen und viele anderen wissen davon noch nichts und man kommt ohne Probleme und ohne das die Gasinstallation angeschaut wird, durch die Fahrzeugprüfung. Sogar das ASA, die Gemeinschaft der Schweizer Strassenverkehrsämter, behauptet bis heute, dass die Gasinstallation in einem Womo bei einer Fahrzeugprüfung gar nicht angeschaut wird… Obwohl die ersten Womos ja gar nicht mehr durch die Prüfung kamen. Aber das ASA hat jetzt zuerst mal bis nächste Woche Urlaub.

Man hat also Glück oder Pech, je nachdem in welchem Strassenverkehrsamt und mit welchem Prüfungsexperte man die Prüfung momentan absolviert.

Für die Praxis:

Will man eine LPG-Gasanlage neu installieren, muss sie also den neuen Anforderungen genügen und im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Man muss also darauf achten, dass das richtig geschieht, und man die Papiere für den Eintrag im Ausweis erhält.

Für bestehende Anlagen kein Grund zur Panik, beim nächsten Garagenaufenthalt muss eine zertifizierte Halterung montiert werden und mit den Papieren dazu kann der Eintrag im Fahrzeugausweis beantragt werden. Für Thurgauer: bei der Garage Staub die Halterung einbauen lassen.

Wirklich beeilen muss man sich nicht (ausser Thurgauer und Zürcher), denn die meisten Prüfungsstellen wissen noch gar nicht, worum es geht. Aber innerhalb der nächsten zwei Jahre sind dann alle Mitarbeiter der Strassenverkehrsämter geschult und man braucht dann diesen Eintrag. *Tipp an die Zürcher: leider keinen, momentan besteht ihr die MFK mit LPG-Gasanlage nicht, ausser ihr habt ein Gutachten von der ATP, was ungefähr 600 SFR kostet und momentan fast nicht zu erfüllen ist.

Jetzt noch an all die Kritiker, die in den Kommentar nun loslegen:

  • Eingebaute Gasflaschen werden neu wie ein Gastank behandelt.
  • Die Kantonspolizei Bern wies auf die Eintragung von LPG-Gasanlagen im Fahrzeugausweis schon beim Suisse Caravan Salon 2017 hin.

Artikel Prüfungsintervalle

Artikel Gasprüfung

Begriffserklärung EKAS Richtlinie 6517 Flüssiggas

Fahrzeugbehälter
Flüssiggasbehälter, der mit einem Fahrzeug (Strassen- oder Wasserfahrzeug) fest verbunden ist und Flüssiggas für die Verwendung im Fahrzeug selber oder für dessen Antrieb enthält. Es wird auch der Begriff «Gastank» verwendet.

Gasflasche
Eine Gasflasche ist ein ortsbeweglicher Druckbehälter für die Speicherung von Gas. Eine Gasflasche kann ein Volumen von bis zu 150 Litern aufweisen.

Anmerkung womoblog.ch: eine eingebaute Gasflasche ist nicht mehr ortsbeweglich und wird dadurch zum Fahrzeugbehälter

------------------------------------

Anmerkung: ich werde diesen Artikel beim Auftauchen neuer «Beweise» immer aktualisieren. Wer also ausser in den beiden erwähnten Kantonen mit seiner LPG-Anlage nicht durch die Fahrzeugprüfung kommt, bitte in den Kommentaren reinschreiben.

Anmerkung 7.6.18: im Kanton St.Gallen muss man den Prüfbericht der Gasanlage mitnehmen und dann wird die LPG-Anlage im Fahrzeugausweis problemlos nachgetragen. Siehe Blogeintrag

*Anmerkung 8.6.2018: Tipp an die Zürcher: leider keinen, momentan besteht ihr die MFK mit LPG-Gasanlage nicht, ausser ihr habt ein Gutachten von der ATP, was ungefähr 600 SFR kostet und momentan fast nicht zu erfüllen ist.

*Anmerkung 23.1.2019: Tipp an die Zürcher: lässt euer Fahrzeug in einem anderen Kanton prüfen. Zitat "Freiwillige Fahrzeugprüfungen in anderen Kantonen sind ohne Bewilligung möglich. Bitte nehmen Sie dazu mit dem Strassenverkehrsamt des gewünschten Kantons Kontakt auf und senden Sie uns die Vorladung des gebuchten Termins zu. Die Abmelderichtlinien, welche auf unserer Vorladung vermerkt sind, sind zu berücksichtigen.
Nach erfolgter Prüfung ist uns der Prüfbericht oder eine Kopie desselben (mit Originalstempel versehen) zusammen mit dem Fahrzeugausweis zuzusenden, damit das neue Prüfungsdatum eingetragen werden kann. Wurde das Nachkontrolldatum im Ausweis durch den Prüfkanton bereits eingetragen, benötigen wir nur den Prüfbericht."

Aber Achtung: neue Teile (wie LPG-Gasanlage) können nicht Ausserkantonal eingetragen werden!

Weitere Möglichkeiten

Externe Links

31.5.2018 - Einmal mehr muss man sich fragen was das soll. In der kleinen Schweiz macht jeder Kanton, speziell die Strassenverkehrsämter, ihre eigenen Gesetze. Die Folge von solchen Einzelaktionen lässt immer die Möglichkeit allenfalls gute Umsetzungen von Gesetzesvorgaben zu umgehen in dem einfach eine MFK-Prüfung in einem „liberaleren“ Kanton gemacht wird.

Michel


5.6.2018 - Hi, wie hoch sind die Kosten für die Gegenplatte?

- Marco


14.8.2018 - Update vom 14. August 2018; Nach wie vor werden Einbauten von Alugasanlagen im Kt. Thurgau mit unseren Spezial-Gegenhalteplatten und Einbaubescheinigung abgenommen und auch in den Fahrzeugausweis eingetragen! Garage Staub Salmsach

- Garage Staub


3.9.2018 - Was hindert jemanden aus Kanton Zürich die MFK-Prüfung im Kanton Thurgau zu machen? Das Züricher Strassenverkehrsamt erlaubt anscheinend Ausserkantonale Prüfungen: https://stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZprf/FZprfPeriod.html

Patrick


3.9.2018 - Hallo Patrick, danke für diesen Hinweis. Ja, das ist anscheinend problemlos möglich. Gruss

Rolf


26.11.2018 - Habe heute mein Womo bei einem STVA im Kt. Zürich vorgeführt. Als der Experte die Gasflaschen sehen wollte, ist mir fast das Herz still gestanden. Der Experte hat sich die Gastankflaschen mit der Installation darum herum angeschaut und festegestellt: super saubere Installation, einfach Gasprüfung regelmässig machen. Sache war erledigt, Prüfung bestanden und ich überglücklich. Gruss und eine schöne Adventszeit Ueli

Ueli


6.2.2019 - Hallo. Bei mir steht im Frühling auch die MFK im Kt. Zürich an. Kannst du mir sagen bei welcher Prüfstelle du warst? Gruess SoNy

SoNy


29.6.2020 - Hallo zusammen Eine Frage? Ich habe 2 Safefill Gasflaschen zum selber betanken. Nun meine Frage? Wir sehen momentan in der Schweiz für diese Flaschen die Regeln aus? Danke für Infos. Äs Grüässli Röbi

Röbi


16.8.2020 - Hallo Rolf, wie sieht der Eintrag betreffend LPG-Tankflaschen im Fahrzeugausweis aus?

Barny


27.10.2020 - Habe im Oktober 2020 meinen neuen Wochner 520AGB in Winterthur vorgeführt. Gastankflaschen, Aussenbetankung, fest mit dem Fahrzeug verbunden, wurden im Fahrzeugschein eingetragen. Geht also auch im Kanton Zürich.

- Juerg

20.7.2022 - Bitte um Zustellung des Newsletter. Danke und freundliche Grüsse
Peter


Diesen Artikel kommentieren oder Fragen dazu stellen