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In der Schweiz ist rückwärts fahren verboten

Seit dem 1. Januar 2016 darf in der Schweiz nicht mehr rückwärts gefahren werden.

Es ist kein Witz, hier in der Schweiz darf nur noch genau zu drei Gründen Rückwärts gefahren werden:

  • wenn das Weiterfahren oder Wenden unmöglich ist
  • über äusserst kurze Strecken, zum Parkieren oder ab- oder zuladen
  • für Fahrschulen maximal 50 Meter

Aus allen anderen Gründen ist das Rückwärtsfahren verboten! Ob das sinnvoll ist oder nicht, die Verordnung trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Der Grund: beim Rückwärtsfahren gab es überproportional viele Tote. Und im Konzept „Via Sicura“ des Bundes, das die Toten im Verkehr drastisch verringern will, will man eben diese Gefahrenquellen eliminieren. Darum wurde diese neue Regel in die VRV (Verkehrsregelverordnung) aufgenommen (Art. 17 Abs. 3 VRV).

Was heisst das jetzt für Womofahrer? Es gibt ja verschiedene Situation, z.B. kommt man auf einer Strasse und sieht einen perfekten Stell- oder Parkplatz, man verpasst aber knapp die Einfahrt. Es ist verboten, auch nur 10m zurück zu fahren, man muss weiterfahren, bei einer Gelegenheit wenden und wieder vorwärts zurück.

Übrigens, das Konzept der Via Sicura scheint aufzugeben, die Zahl der Verkehrstoten ging von 2005 bis 2014 von 409 auf 243 zurück (-41%). In Deutschland immerhin im gleichen Zeitraum -37% aber auf einem höheren Niveau: in Der Schweiz gab es pro eine Million Einwohner im Strassenverkehr 30 Tote, in Deutschland 42.

PS: Auch noch geändert wurde auf Anfang dieses Jahres, dass auf der dritten Spur auf der Autobahn nur noch Fahrzeuge verkehren dürfen, die mindestens für 100 km/h zugelassen sind (nicht höchstens!), also weder Lastwagen noch Busse noch Womos, die schwerer wie 3,5 t sind.

Nachtrag: dies sind übrigens keine neuen Gesetze, es wurden nur einige alte Bestimmungen an das neue Verhalten angepasst. Bisher waren auf Radwegen gemäss Verordnung nur einspurige Fahrräder zugelassen. Neu wird festgehalten, dass auch mehrspurige Fahrräder sowie Radfahrer mit (Kinder-)Anhängern auf dem Radweg verkehren dürfen. Und ein paar Bestimmungen wurden sogar gestrichen: Die Regeln für Fussgängerkolonnen werden aufgehoben, weil es solche Kolonnen kaum mehr gibt. Die Regel, wonach Radfahrerinnen und Radfahrer die Pedale nicht loslassen dürfen, wurde auch gestrichen, weil sie unnötig ist etc. etc. Nachzulesen unter admin.ch

25.11.2016 - Danke für die Hinweise. Für Ausländer sind derartige Hinweise sehr wertvoll.

Wolfgang


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