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Achtung Schweizer: Gastest obligatorisch

Gastest auch in der Schweiz obligatorisch für Wohnwagen und Wohnmobile. Dies wurde 2017 klammheimlich eingeführt

 

Korrigierter Artikel vom 7. März 2018

Bis jetzt war es ja so, dass in der Schweiz für ein Wohnmobil kein obligatorischen Gastest verlangt wurde. Aber genau dies hat der Bundesrat per 1. April 2017 verordnet, ab diesem Datum ist der Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung in Kraft. Darin steht nun wörtlich:

4 Die Flüssiggasanlagen sind vor der Inbetriebnahme, nach Instandhaltungen und nach Änderungen sowie periodisch zu kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der Dichtheit.

5 Sie dürfen nur von Personen erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden, die ausreichende Kenntnisse nachweisen können.

Die entsprechende Richtlinie Flüssiggas 6517 wurde daraufhin ausgearbeitet und auf den 6. Dezember 2017 in Kraft gesetzt. Diese Richtlinie ist nun verbindlich und im Kapitel 16 werden die Kontrollen geregelt. Darunter auch die Intervalldauer: drei Jahre für Anlagen in Strassenfahrzeuge und drei Jahre im Campingbereich. Diese Kontrollen müssen mit der im Bild obigen Vignette markiert sein.

Ganz konkret heisst das nun: wir Schweizer Wohnmobilisten müssen nun mindestens alle drei Jahre zum Gasprüfungstest zu einem anerkannten Fachmann. Und wir dürfen selber nun nicht mehr an der Gasinstallation herumwerkeln, also Hände weg davon.

Wenn man sich da weiter in die Materie vertieft, stösst man auf Artikel und Hinweise, dass der Halter der Gasanlage ganz alleine verantwortlich ist, dass diese Prüfungstermine eingehalten werden. Wieder konkret: es kommt also weder vom Womohändler, noch vom Gasverkäufer oder gar vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung, diese Gasprüfung zu machen. Wir müssen uns also selber darum kümmern und uns informieren. Wer also dieses Jahr auf die nächste Fahrt ohne Kleber an der Scheibe und amtliches Prüfungsdokument begibt, kann ziemlich hoch gebüsst werden. Wer dies aber kontrolliert, ist schleierhaft: weder das Strassenverkehrsamt noch die Polizei prüfen aktuell diese Dokumente, geschweige denn, sie sprechen eine Busse aus. Ein Campingplatzbesitzer kann aber den Zutritt ohne dieses Dokument verweigern.

So eine periodische Gasprüfung finde ich ja grundsätzlich sehr sinnvoll, aber wenn das niemand weiss, nützt es eben auch nichts. Allerdings muss man auch wissen, wollen wir z.B. nach Deutschland, zählt dort ein Kontrollintervall von nur zwei Jahren. Es könnte also passieren, dass wir nach drei Jahren auf einem Campingplatz in Deutschland abgelehnt werden und ihn nicht besuchen dürfen. Warum muss da die Schweiz immer ein Extra-Zug in Europa fahren? Von daher empfehle ich allen Wohnmobilisten, die Schweizer Gasprüfung alle zwei Jahre zu machen.

Wir haben diese Gasprüfung gestern mit dem jährlichen Dichtigkeitstest absolviert und alles war ok. Gemacht haben wir es bei unserer "Hausgarage" Staub in Salmsach. Denn ganz so zahlreich sind diese möglichen Prüfungsstellen in der Schweiz dann doch nicht. Die Kosten betragen nach Empfehlungen der Fachleute rund 140.- SFR (psssst: in Salmsach bei „meiner“ Garage nur 100.-).

Geprüft werden unter anderem:

  • Druckregler
  • Rohrleitungen und Verteilnetz
  • Anschluss und alle Schläuche
  • Kocher
  • Kühlschrank
  • Heizung
  • Boiler
  • Lüftungsöffnungen

Diese Prüfung dauert ca. 45 Minuten, denn in dieser Zeit wird geschaut, ob sich der Gasdruck in Leitungen und Geräten vermindert oder gleich bleibt.

Es empfiehlt sich, vom Gasprüfungsbericht ein paar Kopien zu machen und diese im Wohnmobil abzulegen. Denn wie erwähnt, jeder Camping- und Stellplatzbesitzer kann dieses Dokument von einem Besucher verlangen zur Sicherheit aller anderen anwesenden Campingfreunde…



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