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Klippen beim Durdle Door England 2016
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Mit über 3.5 t durch die Schweiz

Es gibt keine günstigere Alpenüberquerung, wie mit einem grossen Wohnmobil durch die Schweiz zu fahren.

Bei Fahrzeugen, die schwerer als 3.5 t sind, ist die Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz zu bezahlen. Und zwar an jedem Tag, wo sich das Fahrzeug in der Schweiz aufhält, ob es nun bewegt wird oder nicht. Für Wohnmobile ist ein pauschaler Beitrag pro Tag fällig, unabhängig der Kilometer und unabhängig, ob sie jetzt nur auf einem Campingplatz stehen oder bewegt werden. Auch Anhänger über 3.5t sind von der Schwerverkehrsabgabe betroffen. Fahrzeuge und Anhänger leichter wie 3.5 t bezahlen die Vignette für die Autobahnen, sFr. 40.-.

Die Schwerverkehrsabgabe ist für das gesamte Strassennetzt zu entrichten, nicht nur für die Autobahnen.

Die PSVA (Pauschalen Schwerverkehrsabgabe) kann wie folgt bezahlt werden:

  • für einen bis 30 aufeinander folgende Tage (pro Tag 3.25)
  • für 10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres (32.50)
  • für einen bis elf aufeinander folgende Monate (pro Monat 58.50)
  • für ein Kalenderjahr (650.-)

Bezahlt werden muss die PSVA bei Grenzübertritt in die Schweiz beim Zoll mit dem Formular Form 15.91. Beim Bezahlen sind mind. sFr. 25.- fällig, darunter geht nix. Bei diesem Formular muss VOR Antritt der Fahrt, (auch wenn man sein Wohnmobil nicht bewegt) den Tag eingetragen werden, also am einfachsten am Vorabend eintragen, dann ist man sicher. Erst eintragen bei der Kontrolle zählt nicht, auch nachträglich geht nicht, da lässt sich kein Zollbeamte oder Polizist auf Ausreden ein...

Diese Abgabe mit dem ausgefüllten Formular muss wie gesagt beim Grenzübertritt am Zoll bezahlt werden, geht schnell und reibungslos. Aber da nicht alle Zollstellen 24 Stunden geöffnet haben oder zum Teil gar nicht besetzt werden, kann es ein Problem geben. Denn fährt man in der Schweiz ohne Zahlungsbestätigung und ohne eingetragene Tage und wird kontrolliert, wird es echt teuer. Lohnt sich auf keinen Fall. Hier eine Liste der Zollstellen mit den Öffnungszeiten. Kommt man an einen unbesetzte Zollstelle schreibt die Zolldirektion folgendes Vorgehen vor:

„Bei der Einfahrt über eine unbesetzte Zollstelle hat sich der Fahrzeugführer telefonisch bei der Einsatzzentrale der Grenzwachtkorps-Region zu melden. Die Telefon-Nummer findet sich auf der Informationstafel beim Zoll. Die Einsatzzentrale nennt dem Fahrzeugführer die nächstgelegene Zahlstelle (nächste besetzte Grenzübergangsstelle, Tankstelle, Kiosk o.ä.), bei der die Schwerverkehrsabgabe zu bezahlen ist. Das Formular wird an der Zahlstelle ausgefüllt (eingetragen werden die Kontrollschildnummer, Fahrzeugart und Dauer und Halteradresse), bezahlt und mit einem Zollamtsstempel beglaubigt.“

Tönt ja gut und recht, kommt man aber um 2 Uhr Nachts vorbei, kann die nächste offene Zollstelle schon Umwege von fast einer Stunde ausmachen, da empfiehlt es sich also, die grossen Zollübergänge (Autobahnen) zu benützen oder sich eben vorher zu informieren.

Auf keinen Fall ohne ausgefüllten und bezahlten Zettel in der Schweiz herumfahren um eine Zollstelle zu suchen, Ausreden zählen nicht, die Busse wird fällig. Auch wenn das Risiko erwischt zu werden, sehr klein ist.

Hier gibt es übrigens ein wirklich gutes Merkblatt für die PSVA und hier noch einige Tipps für die Durchreise mit einem Womo.

Veteranen-Fahrzeuge, (H- oder 07-Kennzeichen) fahren MAUTFREI durch die Schweiz, einfach am Grenzübergang das Formular 56.96 verlangen und abstempeln lassen!

Nachtrag Mai 2019:

Die PSVA kann nun auch via App bezahlt und registriert werden, man braucht also nicht mal am Zoll zu halten. App suchen nach "PSVA Via App", siehe unten

 


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