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Pont du Gard Frankreich 2015
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Neues zu Gas und LPG Schweiz

Das neue Reglement ist für alle Gäste auf einem Schweizer Campingplatz verbindlich, die Flüssiggas in ihrem Wohnwagen, Zelt oder Wohnmobil benützen. Dies gilt auch für nur einmalige Übernachtungen im Wohnmobil auf einem Campingplatz.


Die wichtigsten Punkte:

  • Jeder Gast eines Campingplatzes muss für sein Fahrzeug mit Gasgeräten eine gültige Kontrollbescheinigung bzw. Vignette einer Gaskontrolle aufweisen.
  • Der Benützer der Flüssiggasanlage hat jährlich (Kalenderjahr) die „Checkliste Camping“ auszufüllen

Gaskontrolle

Die Gaskontrolle hat rechtzeitig vor dem Campieren zu erfolgen. Ohne gültige „Kontrollbescheinigung Camping“ bzw. Vignette kann der Zugang zum Campingplatz verweigert werden. Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge und/oder Wohnwagen werden die im Ausland durchgeführten Gaskontrollen innerhalb der Gültigkeitsdauer ebenfalls akzeptiert. Die Gaskontrolle in der Schweiz muss durch einen vom Verein Arbeitskreis LPG zugelassenen Kontrolleur durchgeführt werden und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Liste der vom Verein Arbeitskreis LPG geprüften und zugelassenen Gaskontrolleure ist unter arbeitskreis-lpg.ch zu finden. Wird die Kontrolle auf einem Campingplatz durchgeführt, umfasst die Kontrolle alle Gasgeräte auf der Parzelle.

Checkliste für Campingplatzbenützer

Wer Gasgeräte einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Herstellervorgaben (Betriebsanleitung) eingehalten werden um die Sicherheit zu gewährleisten. Der Benützer der Flüssiggasanlage hat jährlich (Kalenderjahr) die „Checkliste Camping“ auszufüllen. Diese Checkliste ist auf Verlangen dem Betreiber des Campingplatzes vorzuweisen. Schon bei einem einzigen «Nein» darf die Flüssiggasanlage nicht betrieben werden!

Fest eingebaute LPG-Tank oder -Flaschen

Dieser Teil des Berichts ist nun überholt. 5.2.2020 Neues von der Gasfront
Es gibt noch nichts neues betreffend Vorschriften und Eintragung einer LPG-Anlage im Fahrzeugausweis. Das Chaos ist immer noch da und wird in nächster Zeit leider auch nicht gelöst. Bei den MFK-Prüfung haben die meisten zwar keine Probleme, aber einige im Kanton ZH leider immer noch. Hat man Probleme und kommt bei der MFK wegen dem Gas nicht durch, gibt es zwei Lösungen:

Man geht nach Hause, baut die Flaschen aus, führt sein Fahrzeug vor und baut danach die Flaschen wieder ein. Die LPG-Tankanlage ist danach aber im Fahrzeugausweis nicht eingetragen.

Möglichkeit Zwei: Man fährt zur Garage Staub in Salmsach (oder eine andere Garage) meldet sein Fahrzeug ab, die Garage meldet das Fahrzeug auf sich ein, danach geht die Garage das Fahrzeug im Thurgau vorführen und meldet danach das Fahrzeug wieder auf den ursprünglichen Besitzer im alten Kanton ein. Vorteil: das Fahrzeug ist frisch vorgeführt und die LPG-Tankanlage ist im Fahrzeug-Ausweis eingetragen. Völlig idiotisch aber der einzige Weg, wenn die kantonseigene MFK pingelig ist.



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