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Hoehlen von Postojna Slowenien 2015
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Verkäufer und Hersteller kommen unter Druck

Dies wenigstens in der Schweiz, wo die höchste Gerichtsinstanz entschied, dass ein Wohnmobilkäufer entschädigt werden muss.

Ein Käufer hat über 300‘000 sFr für ein neues Wohnmobil bezahlt. Nach Mängeln am Wohnmobil und deren nicht fristgerechte Behebung durch den Hersteller endete schlussendlich vor Gericht, wo der Käufer recht bekam. Der Hersteller zieht diesen Entscheid bis vor Bundesgericht weiter und verlor auch dort. Der Hersteller ist nun verpflichtet, den gesamten Kaufpreis zurückzuerstatten und das Wohnmobil zurück zu nehmen.

Die Dicke der Isolation war wesentlich schmaler, wie im Prospekt vertraglich vereinbart, durch eine undichte Stelle im Dach trat in der Küche einen Fäulnisschaden auf. Ebenfalls gab es Probleme mit der Stromzufuhr, die Batterien entluden sich immer wieder. Diese Schäden wurden durch den Hersteller nicht im gesamten Umfang behoben, darum klagten die Käufer fünf Jahre nach dem Kauf auf Schadenersatz, wo sie nun vor Bundesgericht gewannen.

Was heisst das nun für uns Womokäufer? Auf alle Fälle gutes, denn die Chancen steigen extrem, dass die Hersteller und Verkäufer all dies halten müssen, was in den Prospekten und Kaufverträgen geschrieben steht. Auch die Behebung von Mängeln müssen sie sich nun in den Arsch klemmen, und können nicht einfach warten, bis der Käufer die Nerven verlieren und klein Beigeben. Die Chancen, vor Gericht gegen einen Hersteller / Verkäufer zu gewinnen, steigen rapide an, mindestens in der Schweiz.

Immerhin ein triftiger Grund, zukünftige Womos in der Schweiz zu kaufen und nicht einfach günstiger im grossen Nachbarkanton zu beschaffen.

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