Headbild
Nordschottland 2016
Du befindest dich hier: Unsere Reisen \ Landesinfos

Änderungen bei Gasvorschriften

Update betreffend Gas

Beim Gas in Wohnmobilen ist in der Schweiz die EKAS-Richtlinie 6517 für die meisten Vorschriften massgebend. Ab 1. Mai 2021 gibt es eine neue Version mit Nummer 5.21. Gross geändert hat sich nichts, es wurden ein paar kleinere Details angepasst.

Unter Artikel 16.1 Kontrollumfang, steht neu:

«Wird ein ausländisches Fahrzeug neu in der Schweiz immatrikuliert, gilt der ausländische Kontrollnachweis bis zum Ablauf der Gültigkeit, aber nicht langer als 3 Jahre.»

Wird also ein Fahrzeug mit deutschen Anschlüssen in die Schweiz importiert, sind die deutschen Anschlüsse drei Jahre gesetzeskonform, vor der nächsten Gasprüfung in der Schweiz, müssen die deutschen Anschlüsse so umgebaut werden, dass die Schweizer Anschlüsse passen. Das heisst, es muss vor der Gasprüfung ein Schweizer Gasdruckregler eingebaut werden.

Deutsche Gasprüfungungen sind in der Schweiz bei einem Schweizer Fahrzeug also nicht mehr gültig.

Fahrzeuge mit einem deutschen Gasregler kommen also nicht durch die Gasprüfung. Adapter sind übrigens nicht zugelassen. Bei den Strassenverkehrsämtern kommen bei einer Fahrzeugprüfung die Womos ohne Gastest nicht mehr durch die Prüfung. Das wird auch bei immer mehr Kanton geprüft und eingehalten.

Das Hauptproblem zwischen deutschen und Schweizer Anschlüssen: In Deutschland ist die Dichtung zwischen Flasche und Druckregler an der Flasche verbaut in der Schweiz am Druckregler. Wenn nun eine Schweizer Flasche mit einem Deutschen Regler verbunden, ist KEINE Dichtung dazwischen! Also muss immer ein Deutscher Druckregler für Deutsche Flaschen verwendet werden oder alles Schweizer Normen. (Also ich bin nicht Haftbar, falls das mit den Dichtungen andersrum wäre.)

Der TCS, SCCV und Wohnmobilland Schweiz setzen sich nun dafür ein, dass bei einem Wohnmobil das eingebaute System ob Deutsch oder Schweiz, klar markiert wird. Damit jeder Besitzer sofort weiss, welche Art Gasflaschen man benützen darf. Dafür könnte auch ein Fahrzeug mit deutschen Anschlüssen bei der Fahrzeugprüfungen durchkommen.

Es ist übrigens sowiso ein Witz, dass die Standards nicht mal in der EU intern gleich sind, es gibt ganz verschiedenste Systeme...

Und ja: wer eine LPG-Anlage mit festeingebauten Flaschen hat, muss diese im Fahrzeug eingetragen haben. Falls nicht (wenn z.B. ein Polizist total gesetzeskonform ist), kann das Fahrzeug augenblicklich abgestellt und die Nummernschildern entfernt werden. Kürzlich passiert im Kanton Graubünden.

Wer den Eintrag im Fahrzeugausweis vor 2018 gemacht hat, hatte keine Probleme, wer ihn jetzt nachholen muss, muss mit einem Zertifikat beweisen, dass die Flaschen richtig eingebaut werden. Und diese Vorschriften haben sich massiv verhärtet. Für einen älteren Einbau kann das nun ziemlich teuer kommen.


Ach ja: es gibt kein Schweizer oder Deutsches System, beide Systeme werden in verschiedensten Ländern benützt. Diese Namen sind einfach hier in der Schweiz so gebräuchlich.


Warning: Undefined variable $beitrag in /var/www/vhosts/womoblog.ch/httpdocs/html/01_page/kommentar.php on line 24

Diesen Artikel kommentieren oder Fragen dazu stellen