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Finnland 2014
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Neue Regeln für Senioren

Ab heute 1. Juli sind neue Bestimmungen für Senioren am Steuer in Kraft getreten.

Rentner, die noch hinter das Steuer wollen, müssen in der Schweiz ab dem 70. Altersjahr alle zwei Jahre zum ärztlichen Check. Geprüft werden Sehschärfe, Gesichtsfeld, Hörvermögen und den allgemeinen Gesundheitszustand. In Deutschland und Österreich gibt es diese obligatorischen Kontrollen nicht, dort zählt die Eigenverantwortung.

Bis jetzt galt jeweils, voll fahrtauglich oder nicht fahrtauglich. Ab heute ist das nun anders. Es kann Einschränkungen geben, dass nur noch bestimmte Strecken gefahren werden dürfen oder z.B. keine Autobahnen mehr. Dazu dürfen diese Checks nur noch Psychologen und Ärzte machen, die entsprechend ausgebildet wurden. Bis jetzt machte dies jeweils der Hausarzt. Das Problem dabei: wenn ein langjähriger „Kunde“ dieses Hausarztes auch nicht mehr ganz fahrfähig war, drückten diese doch allzu oft ein Auge zu.

Nächstens wird das obligatorische „Checkalter“ von 70 auf 75 Jahren angehoben. Das Parlament hat dies schon beschlossen, allerdings ist noch nicht klar, wann dies dann auch eingeführt wird.

Grundsätzlich finde ich persönlich diese Untersuchungen sinnvoll, auch wenn ich überzeugt bin, dass die Rentner unter den Womofahrern im Verhältnis zu den normalen älteren Autofahrern sich im Verkehr sehr gut schlagen.

Ein solcher Fahrtüchtigkeitscheck wird in unserem südlichen Nachbarland wahrscheinlich keine Chance haben, denn dort wird die grosse Autofreiheit ja wie eine goldene Kuh behandelt und darf gar nie angetastet werden, siehe die sehr günstigen Verkehrsbussen oder das Tempolimit auf Autobahnen, wo das Rasen zur Freiheit gehört…

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