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Finnland 2018
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Abbreissleine am Anhänger

Eigentlich sollten dies ja schon alle wissen, aber wie die Praxis zeigt, sind die meisten, die mit Anhänger unterwegs sind, noch ahnungslos.

nicht zulässig und sehr teuer

Es sind ja immer mehr Wohnmobilisten mit einem Anhänger unterwegs, um das Gesamtgewicht nicht zu überschreiten. Da gibt es aber ein kleiner Tipp, denn sonst kann es in der Schweiz teuer werden (Regelung gilt auch in Holland).

Ein Anhänger wird ja an der Anhängerkupplung angekoppelt und zur Sicherheit muss ein Abreisseil eingehängt werden. Dieses hat den Zweck, dass wenn der Anhänger während der Fahrt verloren geht, dieses Seil die Bremsen des Anhängers betätigt.

Bis vor einigen Jahren konnte man dieses Abreisseil mit einem Karabinier irgendwo herumschlaufen und bei sich selber einhacken, also eine Lasso mässiges umschlingen der Kuppling. Das ist nun aber seit 2014 verboten. Es muss am Fahrzeug extra eine Öse bestehen, wo man dieses Abreisseil einhängen muss. Bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung darf diese Öse nicht an der Kupplung befestigt sein, denn verliert man die Kupplung, reisst auch das Seil nicht. Anhängerbesitzer müssen also über die Bücher und sich genau informieren, denn nun wird in der Schweiz hart kontrolliert. Vor allem am San Bernardino macht die Bündner Kantonspolizei ernst und kontrolliert rigoros. Auch die Bussen mit knapp 500.- sind sehr happig.

Das Abreisseil hängt man am besten in der Abschleppöse des Fahrzeuges ein, sofern man auch hinten eine hat und das Abreisseil genug lang ist. Viele Womos haben das aber nicht, man kommt also nicht herum, extra eine solche Öse an den Fahrzeugrahmen zu montieren.

Da wir selber keinen Anhänger haben und solche kaufbaren Ösen demzufolge auch nicht testen können, machen wir auch keine Empfehlung, welche dieser Ösen einfach zu kaufen und zu montieren sind...

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26.4.2017 - Gut geschrieben Rolf, und damit das für alle klar ist, diese Abreissleine ist nur für Anhänger mit Auflaufbremse vorschrift. Zudem muss ein Anhänger unter 750 Kg Gesammtgewicht ohne Bremse nicht mehr vorgeführt werden. So nun wird weiter gepackt, Morgen ist Start Richtung Kroatien. Schöne Frühlingsfahrten wünscht euch Werner

Werner


9.7.2017 - Hallo, ich habe das mit dem Abrisseil auch schon gehört, habe aber noch nie jemand gefunden der mir den entsprechenden und entscheidenden Gesetzesartikel zeigen oder sagen konnte. Weiss jemand wo das genau steht und wie es beschrieben ist? Danke vielmal

Markus C Aebi


9.7.2017 - Das ist die Info der Polizei: Am 1. November 2014 ist die Richtlinie 94/20/EG aufgehoben und durch das ECE-R 55 abgelöst worden. Das ECE-R 55 gilt für neue Fahrzeuge die ab diesem Datum importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden.

- Rolf


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