Update betreffend Gas
Beim Gas in Wohnmobilen ist in der Schweiz die EKAS-Richtlinie 6517 für die meisten Vorschriften massgebend. Ab 1. Mai 2021 gibt es eine neue Version mit Nummer 5.21. Gross geändert hat sich nichts, es wurden ein paar kleinere Details angepasst.
Unter Artikel 16.1 Kontrollumfang, steht neu:
«Wird ein ausländisches Fahrzeug neu in der Schweiz immatrikuliert, gilt der ausländische Kontrollnachweis bis zum Ablauf der Gültigkeit, aber nicht langer als 3 Jahre.»
Wird also ein Fahrzeug mit deutschen Anschlüssen in die Schweiz importiert, sind die deutschen Anschlüsse drei Jahre gesetzeskonform, vor der nächsten Gasprüfung in der Schweiz, müssen die deutschen Anschlüsse so umgebaut werden, dass die Schweizer Anschlüsse passen. Das heisst, es muss vor der Gasprüfung ein Schweizer Gasdruckregler eingebaut werden.
Deutsche Gasprüfungungen sind in der Schweiz bei einem Schweizer Fahrzeug also nicht mehr gültig.
Fahrzeuge mit einem deutschen Gasregler kommen also nicht durch die Gasprüfung. Adapter sind übrigens nicht zugelassen. Bei den Strassenverkehrsämtern kommen bei einer Fahrzeugprüfung die Womos ohne Gastest nicht mehr durch die Prüfung. Das wird auch bei immer mehr Kanton geprüft und eingehalten.
Das Hauptproblem zwischen deutschen und Schweizer Anschlüssen: In Deutschland ist die Dichtung zwischen Flasche und Druckregler an der Flasche verbaut in der Schweiz am Druckregler. Wenn nun eine Schweizer Flasche mit einem Deutschen Regler verbunden, ist KEINE Dichtung dazwischen! Also muss immer ein Deutscher Druckregler für Deutsche Flaschen verwendet werden oder alles Schweizer Normen. (Also ich bin nicht Haftbar, falls das mit den Dichtungen andersrum wäre.)
Der TCS, SCCV und Wohnmobilland Schweiz setzen sich nun dafür ein, dass bei einem Wohnmobil das eingebaute System ob Deutsch oder Schweiz, klar markiert wird. Damit jeder Besitzer sofort weiss, welche Art Gasflaschen man benützen darf. Dafür könnte auch ein Fahrzeug mit deutschen Anschlüssen bei der Fahrzeugprüfungen durchkommen.
Es ist übrigens sowiso ein Witz, dass die Standards nicht mal in der EU intern gleich sind, es gibt ganz verschiedenste Systeme...
Und ja: wer eine LPG-Anlage mit festeingebauten Flaschen hat, muss diese im Fahrzeug eingetragen haben. Falls nicht (wenn z.B. ein Polizist total gesetzeskonform ist), kann das Fahrzeug augenblicklich abgestellt und die Nummernschildern entfernt werden. Kürzlich passiert im Kanton Graubünden.
Wer den Eintrag im Fahrzeugausweis vor 2018 gemacht hat, hatte keine Probleme, wer ihn jetzt nachholen muss, muss mit einem Zertifikat beweisen, dass die Flaschen richtig eingebaut werden. Und diese Vorschriften haben sich massiv verhärtet. Für einen älteren Einbau kann das nun ziemlich teuer kommen.
Ach ja: es gibt kein Schweizer oder Deutsches System, beide Systeme werden in verschiedensten Ländern benützt. Diese Namen sind einfach hier in der Schweiz so gebräuchlich.
23.5.2021 - Das mit Deutschem / Schweizer Gasdruckregler stimmt so nicht, es ist beides mal der selbe Regler nur der HD Schlauch vom Regler zur Flasche ist unterschiedlich.
Rolf
23.5.2021 - Danke Rolf für den Bericht und vorallem den Kommentar, der mir gefällt. Ich habe bei uns nämlich komplett alles auf das „deutsche System“ umgerüstet inklusive Flaschen, weil die Verfügbarkeit damit in Europa zumindest etwas besser ist als mit dem CH System. Damit kann ich nun also nur den Druckschlauch und eine CH-Flasche montieren für den Gastest und gut ist, oder?
Sven Sonderegger
24.5.2021 - Da nicht anzunehmen ist, dass die Schweiz die Sicherheit der deutschen Komponenten anzweifelt, muss der Grund für diese Restriktion woanders gesucht werden. Uns siehe, die Schweizer Füllung 11kg kostet 45Chf, die Deutsche je nachvBaumarkt ca 18€. Übrigens auch 11kg Propan!
Baumann
26.5.2021 - Hoi Rolf Da bin ich mal auf unsere erste Nachprüfung gespannt. Wir haben Composite-Flaschen aus DE, die ausgerüstet sind mit einem sogenannen OPD-Ventil. Dies erlaubt ebenfalls eine maximale Füllung von 80%. Wird übrigens von LPG Suisse ebenfalls vertrieben. Bei diesem System haben wir ein Dichtung am Schlauch und am Ventil. Gruss Stefan
Stefan
28.5.2021 - Wenn der Regler direkt an das Flaschenventil geschraubt wird, muss es der passende Regler sein. Bei uns sind z.B. keine Hochdruckschläuche verbaut, sondern nur der einfache Regler.
Jakob
30.5.2021 - Bei eingebauten LPG Flaschen unbedingt das Strassenverkehrsamt bei erhaltenen Aufgebot darauf hinweisen. Die Kontrollzeiten sind nur für das Womo gerechnet. Da bleibt für die Überprüfung der Flaschen mit Seriennummer und Konformitätserklärung des Herstellers keine Zeit mehr. Dann darf man zur Nachprüfung. So im Kanton Obwalden diesen Frühling.
Karl Müller
10.9.2021 - Ich musste mein WoMo gestern in Winterthur auf dem Strassenverkehrsamt vorführen. Dabei habe ich länger mit dem netten Prüfer über die Gas-Prüfung unterhalten können. In ZH wird zur Zeit diese nicht beachtet und auch nicht kontrolliert. In anderen Kantonen werden die Gas-Prüfungen dagegen bereits im Fahrzeugausweis vermerkt. In ZH wird sich auch etwas verändern aber wann und in welcher Form, konnte er mir auch nicht sagen. Fazit: einfach machen, Bescheinigung dabei haben --> Keine Probleme :-)
Erwin
22.10.2021 - Vielen Dank für deinen Hinweis auf die Änderung. Ich würde es allerdings begrüßen wenn das ganze einheitlich geregelt wird. Aber ich glaube bis das passiert vergehen noch Jahre oder es findet sogar garnicht statt. Bis das irgendwann mal einheitlich geregelt wird müssen wir uns leider damit abfinden das es so ist.
26.2.2022 - Kann mir jemand erklären, warum bei der TCS Gasprüfung die Dauer je nach Sektion unterschiedlich ist..und zwar gewaltig...von 40 Minuten in Biel bis zu 90 in Granges -Paccot...dabei prüfen die genau das gleiche.
Chrigu