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Achtung beim Parkieren

Ein Wohnmobil muss von Gesetzes wegen in ein Parkfeld passen

Die Meldungen häufen sich, dass in den letzten Tagen Wohnmobilisten gebüsst oder für die Nacht weggeschickt werden. Meistens sind die Bussen nicht für das Übernachten, sondern durch falsch parkieren ausgestellt. Eine Gemeinde hat gegen eine einmalige Übernachtung auf einem Parkplatz nur eine Handhabe, wenn sie dies in einem Gesetz oder Reglement schriftlich festgelegt hat. Rund 60% der Schweizer Gemeinden haben dies so geregelt, bei den andern 40% ist nichts schriftlich festgelegt und demnach können sie auch nicht zu büssen. Jeder Wohnmobilist, der auf einem Parkplatz übernachten will, müsste also zuerst das (meist) Polizeireglement der entsprechenden Gemeinde studieren. Eine mühsame Sache. Nicht Wissen schützt ja nicht vor Strafe.

Was viel heikler ist, sind die Grössen der Parkfelder. Ein Fahrzeug hat nämlich ganz innerhalb eines Parkfeldes Platz zu haben. Das ist zwar nicht im Schweizerischen Verkehrsgesetz so niedergeschrieben, aber praktisch alle Kantone (ich habe nicht alle gecheckt) haben ich ihrem Verkehrsreglement so einen Passus drin. Im Kanton Bern steht zum Beispiel wörtlich: «Wo Parkfelder gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden. Parkfelder dürfen nur von den Fahrzeugarten benützt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind.» Ein Womo hat also auf einem PW-Parkfeld nichts zu suchen und umgekehrt, man darf also auch nicht mit einem PW auf einem Womo-, LKW- oder Bussparkplatz.

Die meisten Bussen der letzten Tagen wurden verteilt, da die Wohnmobile nicht in die Parkfelder passten. Es muss nämlich das ganze Fahrzeug, nicht nur die Räder, innerhalb der Markierung sein. Das wird für Wohnmobile fast unmöglich. Denn auch auf markierten Parkplätzen für LKW oder Busse haben Womos eigentlich nichts verloren. Aber in Luft auflösen können sie sich ja auch nicht.

Das weiss auch die Polizei und lässt gemäss Anfrage ein vernünftiges Augenmass walten (Zürich). Wird die Verkehrssicherheit nicht gefährdet und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, passiert meistens nichts. Aber wenn zu viele Womos einen Parkplatz blockieren oder Anwohner reklamieren, gibt es halt schon mal einen Bussenzettel. Rekurs ist zwecklos. Für Wohnmobilisten viel besser sind Parkplätze ohne Markierungen, dort fehlen häufig die gesetzlichen Grundlagen für einen Strafzettel.

Auch auf den Parkplätzen der Grossverteiler muss man eigentlich keine Angst haben, schliesslich ist man dort Kunde und wenn man etwas über ein Parkfeld hinausragt, sagt niemand etwas. Es ist wie überall, wenn man grad vor dem Eingang steht, vier Parkplätze benützt und den ganzen Nachmittag dort steht, kann es anders ausgehen.

Man muss also nicht wahnsinnig Angst haben und bei einem verantwortungsbewussten Verhalten passiert meistens nichts. Aber eben, in den nächsten Tagen wird es nicht ganz einfach sein, ab dem 6. Juni wird es etwas bessern, da die Camping- und Stellplätze wieder offen haben und ab dem 6.Juli wird der Schengenraum wieder geöffnet, Europareisen sind dann also wieder möglich.

28.5.2020 - Vorsicht auf Parkplätzen von Grossverteiler in Deutschland. Dort gilt häufig ein Limitierte Parkzeit oder WoMo Parkverbot, dies wird durch private Sicherheitsdienste kontrolliert.

Beat


2.6.2020 - Mit anderen Worten, auf allen Schweizer Autobahnraststätten sind wir unerwünscht, da es keine Wohnmobil Parkplätze gibt. Noch was, wenn ihr euren CP nicht schon reserviert habt, könnt ihr Juli und August auf einem Schweizer Campingplatz vergessen. Wenn man ein Wohnmobil hat ist man nun mal aufs Ausland angewiesen. LG Markus

markus


3.6.2020 - Da hat doch eine Auflastung dann doch seinen Vorteil ... ab auf LKW-Parkplätze. Die sind groß genug.

Martin


4.6.2020 - Naja, die Regel, nur innerhalb der Markierungen zu parken, gilt in Deutschland, soweit ich weiß, auch. Aber wo es nicht stört, dürfte es geduldet werden. Zu den Großverteilern, was immer das sein soll: Auf normalen Supermarktparkplätzen in Deutschland gibt es immer mehr bewirtschafteten Parkraum. Da tut sich die Firma Park-Control hervor. Allerdings wird auch auf zahlreichen Schildern über diesen Umstand hingewiesen.

- Theo


23.7.2020 - In Windsor (UK) kamen wir gerade am Frühstück zurück als mir ein Uniformierte eine Busse ausstellte.Begründung: Ich hätte für einen Parkplatz bezahlt und meine Stossstange rage in den Nachbarplatz.Hätte ich zweimal bezahlt, wäre alles OK gewesen. Ich habe gelernt ... :-)

Erwin


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