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Freies Übernachten und wildes Campieren in der Schweiz

Anhand des Beispiels des Kantons Obwaldens, das doch eine gute Lösung für die gesamte Schweiz sein könnte.

Kanton Obwalden

In der Schweiz sind die Regeln für das Campieren eine Sache der Gemeinden, und davon gibt es im gesamten Lande über 2-Tausend!. Eine Umfrage bei allen Gemeinden läuft von mir ja bereits (erste Ergebnisse). Aber es gibt auch ganz wenige Kantone, die das wilde Übernachten kantonal geregelt haben. Unter ihnen der Kanton Obwalden.

Dieser Halbkanton setzt am 4. Dezember 2014 das «Gesetz über das Campieren» mit der Nummer 971.4 in Kraft. Darin stehen für uns Wohnmobilisten entscheidende Zeilen.

Art. 6 Campieren ausserhalb von Campingplätzen

Grundsatz 1

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze ist nicht gestattet.

Art. 8  Einmaliges Übernachten

Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.

Diese zwei Artikel, Nr. 6 und 8, sind für uns Wohnmobilsten massgebend. Zu dessen Interpretationen komme ich dann etwas weiter unten.

Das neue Campingreglement entsprach natürlich nicht den Interessen der Campingplätze. Drei davon reichten danach eine Volksmotion ein, den Artikel 8 zu streichen. War ja klar, dass so etwas kommen musste. Eine Einzelperson reichte kurz darauf eine zweite Volksmotion ein, um das einmalige Übernachten auf zwei Übernachtungen auszudehnen.

Der Kantonsrat musste dann über diese zwei eingereichten Motionen entscheiden und er lehnte beide ab.

Der aktuelle Stand ist also folgender, der Text ist übrigens vom Regierungsrat verfasst (hier gekürzt):

Art. 8 des Campinggesetzes erklärt sodann nur das einmalige Übernachten ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes als zulässig. Mehrere Übernachtungen im Freien, z.B. während eines Wochenendes, sind nur erlaubt, wenn sie nicht am selben Ort und in Entfernung einer Tagesetappe erfolgen. Ein mehrmaliges Übernachten im Freien und am selben Ort ist dagegen untersagt, dafür stehen die bewilligten Campingplätze zur Verfügung.

Auch das einmalige Übernachten ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes bedingt das grundsätzliche (auch stillschweigende) Einverständnis des Grundstückeigentümers. Oder anders gesagt: Gegen den Willen des Eigentümers kann auf dessen Grundstück nicht übernachtet werden, da kein Anspruch auf „freies oder wildes Campieren“ auf fremdem Grund und Boden besteht.

Das heisst übrigens auch, dass wenn wir Wohnmobilisten ankommen und übernachten wollen, dürfen wir im Kanton Obwalden Stühle und Tisch rausnehmen, draussen Grillen und campieren, wenn wir am anderen Tag dann weiter ziehen.

Was auch noch interessant und vom Regierungsrat festgehalten ist:

Das einmalige Übernachten ausserhalb von bewilligten Campingplätzen hat in den letzten Jahren zu keinen Strafverfahren oder nennenswerten Problemen geführt. Die Kantonspolizei wies vereinzelt unkundige Personen auf die geltenden Bestimmungen hin.

Ich finde die Lösung in Obwalden genial, auch wenn ich natürlich gerne hätte, wenn das freie Campen auch mehrere Nächte erlaubt wäre. Aber mit so einer Lösung könnte ich in der dicht überbauten Schweiz gut leben, eine Nacht am selben Ort wild campieren ist erlaubt, will man länger, soll man auf einen Campingplatz oder den Standort wechseln.

Lage des Kantons


Externe Links

11.10.2018 - Hallo Rolf Leider hat die Gemeinde Engelberg auf Druck eines Campingplatzbetreibers über das ganze Gemeindegebiet ein Campingverbot verhängt. Gruss aus Obwalden Karl Müller

Karl Müller


11.10.2018 - Mir würde es schon reichen, wenn jede Gemeinde wenigstens einen Nachtparkplatz für einmaliges Übernachten anbieten würde. Das wäre bestimmt kein finanzieller Schaden für die Gemeinde, denn jeder Wohnmobilfahrer läßt Geld im Ort. Aber garnichts geht gar nicht.

Wolfgang


16.5.2020 - Ab sofort ist das Campieren und Befahren der Auenlandschaft Laui und Steinibach in Giswil verboten! https://www.ow.ch/dl.php/de/ax-5eafa93cc5c4b/Aue_Laui-Reglement.pdf

Lukas


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