Es gibt Änderungen im Gesetz
Bisher war es ja so, dass Schild 2 nur für Lastwagen (betrifft keine schweren Wohnmobile) und Schild 3 für Schwere Motorwagen ausser Gesellschaftswagen (betrifft schwere Wohnmobile) galten. Schwere Wohnmobile durften bei Lastwagenüberholverbote also nicht überholen und mussten mit 80 hinter einem Lastenzug her tuckern.
Endlich wurde gemerkt, dass dies ein Schwachsinn ist und im Dokument «Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften» vom 10. Dezember 2019 wurde auf Seite 8 Art. 26. Abs. 2 folgendes erläutert:
Die Signale «Verbot für Lastwagen» und «Überholverbot für Lastwagen» werden von nun an dieselben Fahrzeugarten erfassen (vgl. Erläuterungen zum Änderungsvorschlag zu Art. 19 Abs. 1 Bst. d SSV). Aufgrund dieser Anpassung sind insbesondere schwere Personenwagen und schwere Wohnmotorwagen vom Signal «Überholverbot für Lastwagen» nicht mehr betroffen, was als sachgerecht erscheint, da für diese Fahrzeugart keine generelle Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h besteht (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 VRV).
Das ASTRA konnte/wollte mir diese Auskunft nicht bestätigen, dies hat nun aber die Kantonspolizei Graubünden bestätigt. (Irgendwie ist diese Polizei immer auf der Höhe der Gesetze, das war schon bei der Hollandöse der Anhänger so. Herzlichen Dank. Oder ist das so, dass sie dort einen kompetenten Polizisten haben, der ebenfalls eingefleischter Wohnmobilist ist? Danke Renato).
Schwere Wohnmobile dürfen jetzt also bei Lastwagenüberholverbot auf der Autobahn überholen. Und schwere "Wohnmotorwagen" haben als Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn übrigens 100km/h gegenüber Lastwagen, die nur 80km/h haben.
Art. 5 Abs. 2 Bst. c
Auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für:
c. leichte Motorwagen mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Bisher war da 80km/h drin. Mit Wohnwagen und anderen leichten Anhängern darf man ab nächstem Jahr 100km/h schnell fahren, sofern der Anhänger für diese Geschwindigkeit zugelassen ist.
Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften
12.8.2020 - achtung in deutschland gilt diese regelung zum derzeitigen zeitpunkt nicht. verkehrszeichen nr 277 betrifft auch wohnmobile mit mehr als 3,5 t
trudchen
6.1.2021 - Guten Tag Erstmal grosses Lob für die Top Informationen. Ich habe ein Wohnmobil mit dem Eintrag schwerer Motorwagen. Gesamtgewicht 5.99t Wenn jetzt zum Beispiel am Julierpass die Tafel LKW Fahrverbot (ausser 4x4) (rote runde Tafel mit LKW drin und Zusatztafel mit Text 4x4) aktiv ist darf ich dann mit meinen schweren Wohnmobil ohne 4x4 den Julierpass befahren? Vorab besten Dank für die Info
Schwerer WoMo Fahrer
15.8.2021 - LkW verbotstafel git nur für Sachenteansport. Wir über 3.5 dürfen durch
Sanibär