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Gaskontrolle

Alle drei Jahre ist die Gaskontrolle fällig, alle 10 Jahre die Kontrolle der Flaschen.

während der Gasprüfung

Heute fuhr ich mit unserem Knutschi wieder einmal zur Garage Staub, um unsere Gaskontrolle durchführen zu lassen. Vorher musste aber noch das Sicherheitsventil des Kühlschrankes gewechselt werden. Der letzte Versuch der Gaskontrolle zeigte dort eine kleine undichte Stelle (allerdings nicht gefährlich).

Gas-Sicherheitsventil kurz erklärt: Der Kühlschrank wird mit einer Gasflamme runtergekühlt. Erlischt diese Flamme, schaltet der Zündmechanismus sofort die nächsten Funken, so dass das ausströmende Gas sofort wieder verbrannt wird. Gelingt dies nicht, weil z.B. der Zündmechanismus defekt ist oder aus andern Gründen, schaltet das Sicherheitsventil die Gaszufuhr ab und es wird kein unverbranntes Gas verströmt.

das Sicherheitsventil

Die Gaskontrolle ist in der Schweiz alle drei Jahre zu absolvieren. Das Prüfdokument muss unbedingt zur Fahrzeugkontrolle beim Strassenverkehrsamt mitgenommen werden. Ohne dieses Dokument kann man später nochmals antraben (noch nicht alle Prüfungsexperten wissen dies und verlangen noch nicht in jedem Kanton diese Dokumente…). Offiziell ist man aber ohne dieses ausgefüllte und gültige Dokument chancenlos. In Deutschland ist die Gaskontrolle alle zwei Jahre zu absolvieren und ich kenne wirklich Fälle, die mit einem gültigen Schweizer Gasdokument in Deutschland nicht auf einen Campingplatz gelassen worden sind, weil die Kontrolle länger wie zwei Jahre her war. Es wäre also eventuell sinnvoll, diese Gaskontrolle freiwillig alle zwei Jahre zu machen.

unser Knutschi vor der Werkstatt

Bei der Kontrolle wird ein Druck im Gassystem von 150mb (Millibar) erzeugt (statt normalerweise 30mb) und dieser Druck über eine gewisse Zeit hochgehalten. Wenn der Druck nicht nachlässt, ist alles dicht, verliert er einige mb, ist irgendwo etwas undicht und die Suche geht los.

Bei uns war nun alles dicht und wir haben die neuen Dokumente erhalten.

Kontrolle Gasbehälter alle 10 Jahre

Gasbehälter müssen alle 10 Jahre getestet werden. Bei Mietflaschen ist das kein Problem, denn der Vermieter ist dafür zuständig, dass nur geprüfte und gültige Gasflaschen in Umlauf sind. Bei festeingebauten Gasanlagen ist das schon das grössere Problem. Unsere LPG-Anlage hat nun schon 7 Jahre auf dem Buckel und dort müssen die festeingebauten Flaschen bald überprüft werden.

Meistens werden dann neue Gasflaschen und Ventile gekauft, (Kostenpunkt, ca. CHF 1200.- , dazu kommt auch ein neues Duo-Control, das auch nur 10 Jahre lang in Betrieb sein darf. (nochmals ca. 220.- ) und die Gasschläuche sollten (oder müssen?) auch ausgetauscht werden. Alles in allem fallen also ungefähr Kosten in der Höhe von 1500.- CHF an und einen Werkstattbesuch von einem halben Tag.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, die alten Gasflaschen testen zu lassen und zwar beim Swiss Safety Center in Wallisellen. https://www.safetycenter.ch/  Dort wird die Prüfung am ausgebauten, leeren und gereinigten Behälter ausgeführt. Man muss die Gasflaschen also ausbauen (lassen) und nach Wallisellen bringen. Die Prüfung einer Flasche bis 45 Liter kostet ca. 290.-. Ich habe davon 2 Stück also 580.- neue Duo-Control und neue Schläuche bin ich nachher bei ca. 850.- CHF. Also doch ordentlich etwas gespart, aber mein Aufwand ist dementsprechend auch höher.

Wenn die Flaschen wieder eingebaut sind, wird selbstverständlich wieder eine Gasprüfung notwendig.

Externe Links

26.1.2021 - Vielen Dank für den informativen Beitrag. Gibt es übrigens schon News zum Eintrag der Gastankflaschen in den Fahrzeugausweis und einer Schweizweiten Regelung für die Strassenverkehrsämter?

Ueli Schäpper


27.1.2021 - Ja, auch Gasschläuche müssen nach 10 Jahren getauscht werden - es ist auf jedem Schlauch ein Datum aufgedruckt, wie auch auf dem Gasregler.

- Michael


28.1.2021 - Es gibt die Möglichkeit Gastankflaschen im Fahrzeugausweis einzutragen. Dazu muss man zu einem Geprüften Kontrolleur, der die Einbauschulung für Gastankflaschen gemacht hat. Der kann die GTF einbauen und alle notwendigen Dokumente ausfüllen. Aber es muss fast in allen Fällen der Gaskasten verstärkt werden und eine Geprüfte Halterung mit den entsprechenden Schrauben verbaut werden. Es gibt aber auch Fahrzeuge, da ist das nicht möglich. Im Stva. Hinwil ZH klappt das, da haben wir selber schon GTF eingetragen. Im Stva. Glarus sind wir gerade in Abklärung mit dem Arbeitskreis LPG und Stva. Glarus (Schwanden) Gruss Stefan Dändliker

- Stefan Dändliker


22.3.2021 - @Ueli Schäpper – Gastankflaschen MÜSSEN im Fahrzeugausweis eingetragen werden, da sie im Gegensatz zu Tauschflaschen als Bestandteil des Fahrzeuges gelten. Es gab bereits Fälle, bei denen das Fahrzeug still gelegt wurde bis die nicht eingetragenen Gastankflaschen ausgebaut wurden.

Traveller


15.4.2021 - Unsere LPG-Gasflaschen wurden vom Hersteller im neuem Wohnmobil eingebaut und bei der Erstkontrolle durch das STV in Winterthur im September 2020 auch im Fahrzeugausweis eingetragen.

- Juerg Wrubel


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