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Anita am Laptop Kroatien 2015
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Endlich, Rettungsgasse und Reissverschluss

Der Bundesrat gibt die Gesetzesänderungen auf den 1.1.2021 durch

Endlich kommt das, was schon lange überfällig war: die Rettungsgasse wird endlich Pflicht! Das ASTRA gibt wörtlich bekannt:

Bei einem Stau müssen die Automobilisten zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Aber noch ganz andere Dinge sind beschlossen worden. Was man kaum glaubt und in den letzten 30 Jahren regelmässig Ärger gab (bei uns im Cockpit), der Reissverschluss wird auch Pflicht! Keine Langweiler mehr, die viel zu früh die Spur wechseln und vor mich hindrängeln, so dass meine Spur garantiert die langsamste wurde. Jetzt wird erst vor der Baustelle / Verengung eingeschwenkt, wer sich nicht daran hält, Büsse. Wieder wörtlich:

Wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss, gilt neu das Reissverschlussprinzip. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll verhindert werden, dass bei Spurabbauten zu früh auf die verbleibende Spur gewechselt wird, wie es heute oft geschieht. So kann der Verkehr besser fliessen. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Aber es kommt noch besser: das Rechtsvorbeifahren wird auch erlaubt.

Während das Rechtsvorbeifahren an Fahrzeugen auf Autobahnen bisher nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt war, wird dies künftig auch zulässig sein, wenn sich nur auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Damit kann der Verkehr länger auf beiden Spuren fliessen. Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und dann unmittelbares Wiedereinschwenken) bleibt verboten. Es wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Und es ist noch nicht fertig, die Wohnwagen und Anhänger dürfen nächstes Jahr mit 100km/h gezogen werden.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird von 80 km/h auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind.

Noch selten in einem vorherigen Jahr wurden so viele nützliche Dinge neu aufgenommen. Irgendwie scheint doch, dass langsam die Vernunft auch bei den Politikern und Beamten Einzug hält. Hoffentlich verschwindet diese Einsicht nicht ganz so schnell wieder.


30.5.2020 - Super, jetzt fehlt nur noch, dass das Wohnmobil wie ein Gesellschaftswagen gleichgesetzt wird. SSV Art. 26 Abs.2 Das Signal «Überholen für Lastwagen verboten» (2.45) untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen. Schöne Pfingsten Lukas

Lukas


3.6.2020 - "Reissverschluss wird auch Pflicht! Keine Langweiler mehr, die viel zu früh die Spur wechseln und vor mich hindrängeln, so dass meine Spur garantiert die langsamste wurde. Jetzt wird erst vor der Baustelle / Verengung eingeschwenkt, wer sich nicht daran hält, Büsse." Der Text sagt aber nur, daß man vorne reinlassen muß. Es gibt kein Verbot (wie auch), nicht doch hinten schon nach rechts zu schwenken. Immerhin haben wir (auch CH?) ein Rechtsfahrgebot. Außerdem müßte da wirklich überall eine Kontrolle sein, sonst kümmert sich kaum wer darum, der es nicht schon vorher tat. "Und es ist noch nicht fertig, die Wohnwagen und Anhänger dürfen nächstes Jahr mit 100km/h gezogen werden." Allgemein oder nur auf AB ?

Reinhard


19.8.2020 - Schwere Wohnmobile = über 3.5 Tonnen müssen mit einem Anhänger (ab nächstem Jahr) 80 km/h fahren. Obwohl die Sicherheit grösser ist = grössere Masse des Zugfahrzeuges wird die Höchst - Geschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt. Gibt es hierfür eine vernünftige Erklärung?

- Hansruedi


19.8.2020 - Mit gedrosselt ist gemeint: Leichte Fahrzeuge dürfen mit Anhänger 100 km/h fahren. Schwere Motorwagen dürfen / (müssen weiterhin) mit Anhänger 80 km/h fahren. Hiermit wird die Geschwindigkeit ab nächstem Jahr im Zusammenhang mit Anhängern von 100km/h auf 80 km/h gedrosselt.

- Hansruedi


19.8.2020 - Hallo Hansruedi, ab nächsten Jahr dürfen Zugfahrzeuge unter 3.5t neu mit geeignetem Anhänger neu 100km/h fahren, schwere Motorwagen weiterhin halt nur 80 km/h. Es ist also eine Verbesserung der PWs mit Anhänger und für die schweren bleibt es wie es ist. Es ist also keine Verschlechterung für die schweren... Man müsste nachfragen, warum schwere Motorwagen bisher und in zukunft nur 80km/h fahren dürfen...

Rolf


23.8.2020 - Hallo Rolf, es ist eine Benachteiligung für die schweren. Die "schweren" dürfen ohne Anhänger auf der Autobahn 100 km/h fahren, mit Anhänger wird die Geschwindigkeit reduziert auf 80 km/h. Warum sollte man mit einer besseren Masse des Zugfahrzeuges als leichte PKWs nicht auch 100 km/h fahren? Die Sicherheit ist eindeutig höher als mit einem "leichten" Zugfahrzeug. Gibt es hierfür eine vernünftige Erklärung? Es wäre das gleiche wie wenn die Gesellschaftswagen (Car) mit Anhänger auch mit 80 km/h fahren müssten ist jedoch nicht der Fall....... Viele Grüsse Hansruedi

- Hansruedi


6.9.2020 - An Hansrudi Auch Cars dürfen mit Anhänger nur 80 km/h sprich 89 km/h ist auf Autobahnen und Autostrassen auch für LKW angeblich toleriert. Die Tempo Begrenzer LKW sind auf bis 89 km/h, Car 100 km/h eingestellt. WOMOS über 3,5 To. dürfen bis 100 Km/h auf Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz. Im Ausland hat jedes Land seine eigenen Gesetze. Übrigens, nur gewerbliche Tachos sind geeichte und alle 2 Jahre geprüfte genaue Anzeigen. Alle anderen dürfen bis max. 10% mehr anzeigen, weniger 0%.

pirmin vorburger


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