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Erstaunliche richterliche Wohnmobilurteile

Es gibt die Rechtssprechung, die auch Wohnmobilfahrer schützt. Leider fand ich das nun nur für Deutschland.

In einer Facebookgruppe wurde ich auf einen Link aufmerksam, der mich aufhorchen liess: Aktuelle Urteile rund um Wohnmobile.

Da steht z.B.

Zuladung bei besetzten Sitzplätzen eingeschränkt
Kann ein Wohnmobil, das für vier Personen zugelassen ist, wegen einer Gewichtsbeschränkung nicht in Maximalbesetzung und inklusive Nutzung des Stauraums genutzt werden, so liegt ein Sachmangel vor und der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Schließlich kann der Käufer damit rechnen, dass ein für vier Personen zugelassenes Wohnmobil auch von vier Personen verwendet werden kann. Dies muss auch dann möglich sein, wenn der im Heckbereich vorhandene Stauraum gleichzeitig genutzt wird. Kann entweder nur das eine oder das andere genutzt werden, liegt ein Sachmangel vor und der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten
(Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M., Urteil v. 02.01.2015, Az.: 26 U 31/14).

Tönt doch sehr interessant, wer kann bei vier Personen seinen gesamten Stauraum brauchen? Wir mal bestimmt nicht, denn wir sind bei halbvoller Garage schon überladen, wenn nur zwei Personen drin sitzen… Wissen die Händler und Hersteller wohl von diesem Urteil und hängen es darum nicht an die grosse Glocke ? ;-)

Oder auch das ist interessant:

Ersatzwohnmobil nach Unfall
Ein ordnungsgemäß geparktes Wohnmobil wurde durch einen Verkehrsunfall erheblich beschädigt. Nachdem eine nicht verschiebbare Urlaubsreise anstand, mietete der Eigentümer ein Ersatzfahrzeug und ließ dieses nach erfolgter Reparatur sogar am Urlaubsort gegen sein eigenes austauschen. Diese Kostenwollte die gegnerische Versicherung nicht erstatten und es kam zum Streit. Schlussendlich musste die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Mietfahrzeug, die Überführungskosten des eigenen Wohnmobils im Tausch gegen das gemietete Fahrzeug und mit der Anmietung zusammenhängende Taxikosten des Eigentümers ersetzen, da er dadurch seine Schadensminderungspflicht erfüllt hat
 
(LG Hamburg, Urteil v. 30.11.2015, Az.: 331 O 15/15).

Manchmal wäre es gut, in Deutschland zu wohnen. Ist das in der Schweiz wohl auch so?

 

Mehr Wohnmobilurteile unter  11 AKTUELLE URTEILE RUND UM WOHNWAGEN UND WOHNMOBILE