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Intervall Fahrzeugprüfungen

Unser Knutschi wird nun in seinem vierten Jahr zur Fahrzeugprüfung aufgeboten, ist das nun zu früh oder nicht?

Kaum war das Aufgebot hier, begannen schon die ersten Diskussionen. Warum jetzt schon? Es ist doch neu, dass die Fahrzeuge erst im 5. Jahr nach dem Kauf zur Fahrzeugprüfung müssen etc. etc. Ist das nun Geldmacherei und sind wir wirklich zu früh aufgeboten wurden?

Nein, leider nicht! In der VTS  Art. 33 Periodische Prüfungspflicht Absatz 2.b Punkt 5: 

"Wohnmotorwagen und Motorwagen mit aufgebautem Nutzraum erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre."

Schade, denn unter Punkt Absatz 2.c Punkt 1 würde stehen:

"leichte und schwere Personenwagen, erstmals fünf Jahre, jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre."

Und bei unserem Wohnmobil steht im Fahrzeugausweis ganz klar ein schwerer Personenwagen. Aber unser Wohnmobil ist eben ein Wohnmotorwagen, und das wird eben im Artikel 11 Absatz 1 und Absatz 3 der VTS genau beschrieben.

Wir müssen also in zwei Wochen unser Wohnmobil vorführen, ob wir wollen oder nicht…

26.5.2018 - Hallo Jürg, Pech gehabt, da wohnst du wohl im falschen Kanton, die suchen Arbeit. Mein Womo ist im Kanton Zürich zugelassen, das erste Aufgebot kam nach 6 Jahren. Sauber gewaschen und gezeigt, alles gut, das ist Ducato. Ich hoffe es geht dir auch so. Freundliche Grüsse vom Zürcher Oberland Werner

Werner


26.5.2018 - Sorry Rolf, ich weiss wirklich nicht wie auf Jürg komme !?! Wird wohl die Wärme sein. Werner

Werner


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