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LPG Gastankflaschen Schweiz

Endlich Rechtssicherheit betreffend LPG-Anlagen in der Schweiz

Update 30.5.2020

Muss ein Womo beim ordentlichen Termin vorgeführt werden und man will grad auch noch seine festeingebaute LPG-Gasanlage im Fahrzeugausweis eintragen lassen (Vorschrift) unbedingt vorher beim Strassenverkehrsamt anmelden. Die Prüfungen sind zeitlich knapp terminiert und so kann ein grösseres Zeitfenster geplant werden. Ansonsten bekommt man einen zweiten Termin und muss nochmals dorthin und nochmals Gebühren bezahlen. Und nicht vergessen: ohne gültige Gaskontrolle und Einbaubescheinigung bekommt man den Eintrag nicht.

Die ganz kurze Zusammenfassung: LPG-Gasanlagen können ab 1.1.2020 bei den Fahrzeugprüfungen wieder fast problemlos durch die Prüfung gelassen und im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Allerdings muss das Dokument der gültigen Gasprüfung bei der Fahrzeugprüfung vorliegen. Man kommt also nicht darum herum, spätestens alle drei Jahre die Gasprüfung zu machen. Wird das erste Mal die LPG-Anlage angeschaut, muss ein Einbaubescheinigung vorliegen und die Anlage wird im Fahrzeugausweis eingetragen.

Und nun etwas ausführlicher. Es ist vorbei, dass man zu Hause die Gasflaschen ausbauen, zur Fahrzeugprüfung fahren und dann zu Hause die Gasflaschen wieder einbauen musste. Alle fanden dies stumpfsinnig, auch die Strassenverkehrsämter. Entweder schlossen sie die Augen und liessen gesetzeswidrig Fahrzeuge durch die Kontrolle oder sie hielten sich strickte an das Gesetz, und die Dummen waren dann die Fahrzeughalter.

Der Arbeitskreis LPG hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) einen Leitfaden für den Einbau, die Verwendung von Gastankflaschen in Wohnmobilen und Wohnanhängern (Leitfaden AK-LPG vom 03.12.2019) herausgegeben. (Leider liegt mir dieser Leitfaden noch nicht vor und öffentlich ist er leider auch noch nicht, aber ich bleibe dran.)

Gasprüfung

Die Gaskontrolle am Wohnmobil dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. Die Liste der vom Verein Arbeitskreis LPG geprüften und zugelassenen Gaskontrolleure ist hier zu finden. Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 3 Jahren am Wohnmobil angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt. Ausschlaggebend ist die entsprechende Kontrollbescheinigung, auch wenn die Vignette beschädigt ist.

Der Kontrollaufwand bei 3 Gasgeräten (Kühlschrank, Herd, Boiler) beträgt im Schnitt rund 45 – 60 Minuten. Korrekt ist die Abrechnung nach Zeitaufwand. Die unverbindliche Preisempfehlung für den Stundenansatz eines geprüften Kontrolleurs beträgt 140 Franken. Eine Gaskontrolle soll also zwischen 100 bis 140 CHF kosten.

Grundsätzlich finde ich periodische Gaskontrollen sinnvoll, ebenso sinnvoll ist es, dass man nicht selber an der Gasanlagen herumschrauben darf.

Nachträglicher Einbau

Wer nachträglich ein Fahrzeug mit Gastankfaschen ausrüstet, muss die Anforderungen nach dem UNECE-R 67 erfüllen und muss folgende Punkte nachweisen:

  • Konformitätsbescheinigung der Gastankflasche
  • Bescheinigung der geprüften Halterung
  • Einbaubescheinigung der Gastankflasche (ausschliesslich durch einen geprüften Kontrolleur mit Einbauschulung)
  • Gasprüfprotokoll nach dem Einbau der Gastankflasche

Die Behälter (Gastankflaschen) sind mit der Seriennummer, Fassungsvermögen und dem Herstellerdatum (erstmalige Prüfung) resp. des Datums der letzten Prüfung im Fahrzeugausweis mit der Ziffer 330 der asa Richtlinie Nr. 6 einzutragen.

Das ist jetzt alles etwas Beamtendeutsch, für uns Wohnmobilisten ist vor allem wichtig: In der ganzen Schweiz dürfen ab 2020 wieder Gastankflaschen bei allen Strassenverkehrsämtern vorgeführt und im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Es muss aber eine Einbaubescheinigung eines «offiziell gelisteten Gastankeinbauer» und eine gültige Gaskontrolle vorliegen. Die Liste dieser offiziellen Gastankeinbauer ist hier verfügbar.

Diese Liste von geprüften Personen ist momentan noch ziemlich klein, wird aber laufend grösser, sobald weitere Personen diese neuen Kurse absolviert haben.

Warum müssen LPG-Anlagen im Fahrzeugausweis eingetragen werden? Gasbehälter müssen alle 10 Jahre überprüft werden. Bei tauschbaren Gasflaschen übernimmt diese Überprüfung jeweils das Geschäft, das die Gasflaschen tauscht und füllt. Bei festeingebauten Gasflaschen passiert dies jedoch nicht. Damit auch diese Gasflaschen geprüft werden, muss so eine Anlage in Fahrzeugausweis eingetragen werden, damit bei der Fahrzeugprüfung die Gültigkeit der Gasflaschen auch periodisch gecheckt werden.

Was passiert mit alten eingebauten LPG-Gasanlagen? Die können bei einem offiziellen Gastankeinbauer getestet werden und bekommen dann das Zertifikat oder nicht. Allerdings laufen da noch einige Abklärungen und ich habe noch nicht die allerletzten Infos zusammen. Folgt aber sobald, ich das habe.

Meine Meinung

Die ganze Regelung ist ja gar nicht so schlecht und irgendwie sinnvoll. Einfach schade, dass in den letzten zwei Jahren in der Schweiz ein so grosses Durcheinander gab und keiner richtig wusste, was genau gilt. Alles kam daher, dass bei einer Gesetzesänderung die Wohnmobile mit fest eingebauten Gasflaschen schlicht und einfach vergessen wurden und man nur an die Fahrzeuge dachte, die Gas für den Antrieb brauchen. Es dauerte aber volle zwei Jahre, bis man dies nun endlich korrigierte.

Etwas einen fahlen Beigeschmack hinterlässt das ganze auch, dass die Wohnmobilbranche selber solche Einbaukurse organisiert und bezahlen lässt, der Arbeitskreis LPG Richtlinien erfasst und so die Kursabsolventen als «Offizielle» zertifiziert und ihnen mit den Richtlinien zur Gasprüfung wieder Arbeit zuschanzt. Irgendwie dreht sich da alles im Kreis und jeder verdient Geld daran. Und am Schluss bezahlen die Wohnmobilisten. Aber immerhin soll es so ja auch mehr Sicherheit geben, und da sollte man nicht motzen.

Aber wer kontrolliert z.B. Solarpanels auf dem Dach oder die Sat-Anlage? Was ist, wenn es die runter weht? Was ist mit einem zertifizierten Kurs für fahrradaufdemStändermontieren? Schliesslich fallen mehr Fahrräder runter und verursachen Unfälle auf Autobahnen, wie Womos die wegen falsch montierten Gasleitungen explodieren. Aber eben, Gas tönt nach Gefahr und da kann man eben auch ein bisschen mehr Geld verlangen.


Externe Links

6.2.2020 - Lieber Rolf, - dein neuester Beitrag über dieses Thema ist wieder in gewohnter Weise informativ und gut fundiert. - Super! - Gruss, Michael

- Michael


7.2.2020 - Lieber Rolf, Herzlichen Dank für Deinen Artikel. Wir müssen in 2020 unsere Gastank-Anlage prüfen und eintragen lassen. Ein Lichtblick! Mir fällt auf dass die Garage Staub (unser Prüfer und Einbauer) gar nicht auf der Liste ist. Weisst Du warum? Danke für all Deine Mühen für uns alle.

- Adolf Stoll


7.2.2020 - Hallo Adolf, Garage Staub wird den Einbauerkurs erst diesen April machen können. Da alles so schnell ging, wurden nicht alle Händler gleichzeitig informiert und die Kurse waren sofort ausgebucht.

Rolf


3.4.2020 - Hallo Rolf Besten Dank für den sehr interessanten Beitrag. Wir haben vor 2 Jahren eine fest montierte Gasflasche einbauen lassen. Nun wollten wir dieses Jahr die fällige Gasprüfung machen lassen und mussten erfahren, dass die Gasflasche nicht regelkonform eingebaut wurde (damals hat ja auch noch niemand gewusst, was da auf uns zu kommt). Ich muss nun hinter der Gasflasche ein dickes und schweres Stahlprofil einbauen lassen, damit die Flasche bei einem Aufprall den vorgeschriebenen 20 G Fliehkraft standhält. Ich muss ehrlicherweise sagen, dass mich das ziemlich nervt. Beim damaligen Einbau hat man mir gesagt, dass so alles in Ordnung sei. Die Flasche wurde von einem zertifizierten Fachmann eingebaut. Der Einbau der Gasflasche war schon sehr teuer. Nun kommt vermutlich nochmals mindestens Fr. 1000.— dazu. Genaue Zahlen habe ich noch nicht. Wieder einmal bezahlen wir Camper wegen dem gesetzlichen Wischiwaschi. Ich habe sogar gehört, dass einige der Wohnmobilisten vermutlich ihre Gasflasche wieder ausbauen müssen, da ein regelkonformer Einbau gar nicht mehr möglich ist. Beste Grüsse Armin Tschannen

Armin Tschannen


5.4.2020 - Hallo Rolf Vielen Dank für deinen informativen Bericht zum Thema LPG Tankanlagen. Wir haben im Herbst 2019 in unserem WOMO eine LPG Gastankanlage von Lexa, Langenthal, einbauen lassen. Müssen wir nun den LPG Eintrag im FZ Ausweis vor der offiziellen FZ Prüfung veranlassen? Der officielle WOMO Prüftermin wird in ca. 2 Jahren sein. Vielen Dank für deine Antwort. Gruss Beat

Beat


10.6.2020 - Guten Tag Rolf, danke für die laufende Information. Ich hatte im 2019 bei der Garage Staub eine LPG Anlage einbauen lassen - ausgezeichnete Adresse. Nun wollte ich diese im Kanton Zürich resp. in Bern vorführen lassen. Soeben erhielt ich von Zürich den Anruf der MFK, dass die neue Regelung vom Astra wieder gestoppt wurde und eine Genehmigung durch die MFK nicht möglich ist. Gleiche Informationen erhielt ich von Bern. Die Frage nach einem Freigabetermin wurde mir nicht beantwortet. Bitte prüfe, ob da nicht eine Zusatzbemerkung bei Deiner Aussage notwendig ist. Danke und Gruss, Reinhard

Reinhard Kunz


3.1.2021 - Hallo Rolf Der Leitfaden ist nun unter https://www.arbeitskreis-lpg.ch/download/leitfaden-ak-lpg-zum-einbau-von-gastanks-gastankflaschen-in-wohnmobile-und-wohnwagen/ zu finden. Vielen Dank, dass du diese wertvollen Informationen so akkurat zusammengetragen hast und diese immer wieder mit Neuigkeiten ergänzt. Wenn ich mir eine Frage erlauben darf: Gemäss der «Checkliste Camping» des Arbeitskreis LPG müssen die Gasgeräte durch eine Fachperson installiert worden sein. Da wir den Camper selber ausbauen, müssen gewisse Rohrer zusammen mit dem Möbelbau verlegt werden. Die würden wir gerne selber tun und am Schluss die gesamte Anlage von einem Gasprüfer abnehmen lassen. Ist dies aus deiner Sicht eine gangbarer Weg oder eher nicht?

Dominik


22.1.2021 - das Dokument leitfaden-ak-lpg-zum-einbau-von-gastanks-gastankflaschen-in-wohnmobile-und-wohnwagen wurde entfernt. Kann man das woanders finden?

Beat


24.3.2021 - Hallo Ich habe mein AluGastanflasche von einem Zertifizierten Einbauer einbauen und alles abnehmen lassen. War heute mit allen Dokumenten im StVa Kt Aargau um das im FZ Ausweis eintragen zu lassen. Das aber geht nicht ohne dass sie den Einbau im Fahrzeug selber sehen und abnehmen um zu entscheiden ob das auch "Fachgerecht" nach Vorschrift vom Zertifizierten Einbauer eingebaut wurde. Erst danach würden sie entscheiden ob das so eigetragen werden könne... Das ist ja wohl ein Witz. Ich lass das nun da ich ja alle dokumente vom Einbau und Gastest habe und wenn ich den Camper mal Vorführen muss kann das auch eingetragen werden Das meine Erfahrung mit den neuen Vorschriften

Nic


23.7.2021 - Hallo Rolf und Interessierte Wir haben kürzlich unsere neunjährige Gastankflasche ersetzt und alles nach neusten Richtlinien einbauen lassen. Ich rief dann im Strassenverkehrsamt an, wo ich an den technischen Dienst verwiesen wurde. Ein sehr kompetenter Mitarbeiter sagte mir, ich solle noch ein paar Fotos machen, von der Einfüllöffnung und der Gastankflasche mit Befestigung. Diese Bilder mussten dann zusammen mit dem Fahrzeugausweis und den Unterlagen, vom lizenzierten Einbauer, an das Strassenverkehrsamt gesandt werden und heute habe ich, nach 3 Tagen, den Fahrzeugausweis mit Eintrag zurück erhalten. Dies übrigens auch im Kanton Aargau, wo es scheinbar kürzlich noch nicht ging ohne Vorführen. Es kann aber gut sein, dass man am Schalter immer noch nicht Bescheid weiss, da nur der technische Dienst wusste, was zu tun ist.

Bea


30.7.2021 - Habe Vorführtermin für mein WoMo erhalten. Wegen Deines Berichts wurde ich hellhörig und habe mich beim STVA Aargau erkundigt, ob denn die STVA Zweigniederlassung Wettingen Gastankflaschen abnehmen kann. Ich wollte nicht ein 2. Mal zum STVA müssen. Hier die Antowort vom STVA Fest verbaute und von aussen befüllbarer Gastanks sind bereits seit den 70er Jahren melde- und prüfungspflichtig. Für Ihr Fahrzeug ist keine entsprechende Prüfung dokumentiert und im Fahzeugausweis eingetragen. Die Verwendung einer solchen Anlage ist zurzeit nicht bewilligt. Für die Anmeldung der Technischen Änderung benötigen wir: - Konformitätsbescheinigung der Gastankflasche - Bescheinigung der geprüften Halterung - Einbaubescheinigung der Gastankflasche - Gasprüfprotokoll nach Einbau der Gastankflasche Bin etwas erschüttert. Als im November 2017 in mein neues WoMo die Tankflasche eingebaut wurde, sagte man mir, es braucht keinen Eintrag. 2019 sollte der TCS die Gasprüfung durchführen. Ging nicht wegen deutscher Gasschläuche mit CH-Adaptern. 2020 liess ich dann die Gasprüfung von einem Kontrolleur durchführen, der auch Gastankflaschen prüfen kann. Dass ich die Gasanlage vom STVA abnehmen assen muss, kein Ton. Eine Einbaubescheinigung für die Halterung habe ich nicht erhalten. Jetzt kann ich nochmals zum Kontrolleur damit ich diese erhalte. Langsam nervts gewalltig. Gruss

Roli


18.1.2022 - Ich suche einen Kontrolleur für die Gasanlage (mit Tankgasflasche) an unserem CamperVan in der Region Zug/Luzern (der original Einbauer ist östlich von Zürich => falsche Seite vom Gubrist). Leider ist die Suche auf der Website des Arbeitskreis LPG nicht so geradeaus und die Auswahlkriterien eher minimal (geografisch auch nur mittelmässig). Wie finde ich eine Firma / einen Kontolleur für eine LPG-Anlage mit Tankgasflsche?

Ernst


18.3.2022 - Bin vielleicht etwas spät, aber das Hammer Auto Center in Emmenbrücke bietet diesen Service und viele andere, für Wohnmobile an. Wir haben unsere Gasanlage zwar nicht dort einbauen lassen, aber in anderen Belangen schon sehr gute Erfahrungen gemacht mit dieser Firma.

Bea


21.7.2023 - Also das Ganze hat doch echt Geschmäckle. Nicht falsch verstehen. Ich bin selbst Kfz-Mechaniker und Kfz-Ingenieur und sehr dafür, dass Gasanlagen korrekt eingebaut und geprüft sind. Was ist aber hinsichtlich Befestigung der Unterschied zwischen einer Gasflasche und einer Tankflasche. Bei der Tankflasche soll lediglich ein einfacher Ausbau ohne Werkzeug verhindert werden, um ein Befüllen im Liegen zu vermeiden. Die 20g Geschichte gilt ausserdem nur für Tankflasche. Warum nicht für die Gasflasche? Die Flaschen stehen im vorgeschriebenen Gaskasten und können sich daher meist nicht bewegen. Wenn, dann muss der Gaskasten die gesamte Belastung aushalten. Ich bezweifle, dass weder die Werkstatt, welche Verstärkungsplatten einbaut, da irgendwas geprüft oder berechnet hat. Die Platten verteilen lediglich die Last auf eine grössere Fläche. Das wäre aber auch für die Gasflaschen sinnvoll. Die mechanische Last ändert sich ja nicht. Auch ein DTC-Gutachten halte ich nicht für korrekt. Da müssten Berechnungen oder Versuche gemacht werden, welche bei der Vielzahl von unterschiedlichen Bauformen für den Einzelnen gar nicht bezahlbar sind. Wie gesagt, was ist bei der Tankflasche anders als bei der Gasflasche? Korrekt und konsequent wäre es, die Befestigung wie bei Gurtsitzen an den Längsträgern unabhängig von den Aufbauten vorzunehmen. Dazu müssten die Gaskästen aber auch an der richtigen Stelle sitzen. Aus diesen Gründen wurde ja die 20g Regel in Deutschland (wo sie auch in der Diskussion war) wieder fallen gelassen. Weiterer Punkt zum Thema Sicherheit. Man traut dem Besitzer zu, Gasflachen eigenständig zu wechseln (ohne amtliche Dichtigkeitsprüfung) gleichzeitig aber nicht, die Schläuche bei der Tankflasche zusammen zu schrauben (die ja dann auf Dichtigkeit geprüft werden). Zusammengefasst denke ich, dass in Wirklichkeit nicht hauptsächlich die Sicherheit im Vordergrund steht, sondern es nur darum geht, zusätzliche Aufträge zu generieren. Das sieht man schon daran, dass verpflichtend deutsche Anlagen in schweizer Anlagen umgerüstet werden sollen, obwohl die bei vielen mitgebrachten Fahrzeugen schon jahrelang funktionieren. Hinzu kommen noch meinen Erfahrungen mit den "sogenannten" Experten der MFK. Mein Fahrzeug hat Gasantrieb. Der "Experte" hatte mich gefragt, wo der Gastank fürs Fahrzeug sitzt, obwohl er sich fast den Kopf daran gestossen hat. Alles in allem werde ich die Gasanlage in der Schweiz nicht benutzen und die Tankflasche ausbauen, sowohl wenn wir im Inland unterwegs sind als auch bei der MFK. Wir können über Wärmetauscher heizen. Eine andere Alternative wäre, das Fahrzeug in der EU anzumelden und die Schweiz gänzlich zu umgehen.

Mario

21.7.2023 - Ich meinte natürlich "Ich bezweifle, dass die Werkstatt, welche Verstärkungsplatten einbaut, da irgendwas geprüft oder berechnet hat."
mario


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