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Marokko 2018
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Einfuhrbeschränkungen Norwegen

Aufgepasst bei Alkohol und Kartoffeln

Wir Wohnmobilisten, die meist zu zwei Reisen, müssen eigentlich nur beim Alkohol und bei Kartoffeln aufpassen, alles andere ist kein Problem. Es dürfen Waren bis ca. 500 CHF pro Person eingeführt werden.

Bargeld und Checks

Die Einführung von Barmittel, die einen Wert von ca. 2000 CHF pro Person überschreiten, muss bei der Zollbehörde angemeldet werden. Die Anmeldepflicht gilt für norwegisches und ausländisches Barmittel und andere Zahlungsmittel wie beispielsweise Reisechecks und Geschenkgutscheine. Führt man mehr mit und hat kein Formular ausgefüllt, wird erwischt, gibt man 20% auf den gesamten Betrag an den Staat ab. Das Formular muss man also ausfüllen bei mehr wie 2000 CHF und kostet übrigens nichts, man muss also keine Zollgebühren bezahlen. -> zum Formular

Alkohol und Tabak

  • 1 l Spirituosen + 1,5 l Wein (2 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l)
  • 3 l Wein (4 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l)
  • 5 l Bier (15 x 0,33 l) 

Wer mehr einführt, muss mit folgenden Kosten rechnen

  • Pro Liter Bier ca. 1.90 CHF
  • Pro Liter Wein ca. 5.40 CHF
  • Alkoholische Getränke mit mindestens 15 Vol.-% und höchstens 22 Vol.-% Alkohol (z. B. Likörwein) ca. CHF 10.30
  • Alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.-% und weniger als 60 Vol.-% Alkohol (z. B. Spirituosen) CHF 32.80

Für Touristen, die außerhalb von Norwegen wohnhaft sind, können 200 Zigaretten oder 250 gr Tabak und 200 Zigarettenpapiere eingeführt werden. In Taxfree-Geschäft auf Norwegische Fähren können dennoch nur die normale Menge gekauft werden (100 Zigaretten oder 125 gr Tabak, und 100 Zigarettenpapiere).

Für die Berechnung gibt es ein norwegisches Zoll-App auf Deutsch. Man kann diese Waren über die App der norwegischen Zollbehörde (suche nach KvoteAppen), oder an einem Verzollungsautomaten verzollen. Alternativ muss der Alkohol beim Grenzübertritt manuell verzollt werden. Mit der App kann man seine Alkohl- und Tabakmenge angeben und direkt mit der App bezahlen. Die Bezahlung muss mindestens 1 Minute vor dem Grenzübertritt und darf frühestens 2 Stunden vorher erfolgen.

Andere Waren können nicht mit der App verzollt werden.

Fleischwaren und Milchprodukte

Es dürfen insgesamt 10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Futtermittel mitbringen. Hunde- und Katzenfutter sind von dieser Beschränkung nicht betroffen.

Falls die Wertgrenze von CHF 500.- überschritten wird, kann man wählen, für welche Waren Zoll und Steuern entrichten wollen. Überschreitet der Wert einer Ware allein die Freigrenze, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben. Wenn der Warenwert nicht durch Vorlage eines Kaufbelegs o. Ä. nachgewiesen werden kann, setzt die Zollstelle den Wert nach Ermessen fest.

Es dürfen persönliche Gegenstände und Reiseartikel eingeführt werden, die bei der Ausreise aus Norwegen wieder mitgenommen werden.

Verboten

  • Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Vol-% Alkohol
  • Waffen und Munition
  • Feuerwerkskörper
  • Kartoffeln
  • Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
  • Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind

Eine Ausfuhr von Waren (darunter Fisch und Fischwaren) mit einem Wert von über CHF 400 pro Person ist nur gestattet, wenn für diese Waren vor Grenzüberschreitung eine Zollerklärung vorliegt. Für das Vorliegen einer Zollerklärung ist jede Person selbst verantwortlich.

Haustiere

  • Das Haustier muss eine Identifikation/Mikrochip haben und eine gültige Tollwutimpfung haben.
  • Hunde müssen gegen Bandwurmbefall behandelt werden. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 5 bis einem Tag (120 – 25 Std) vor der Einreise nach Norwegen verabreicht werden und tierärztlich eingetragen sein.
  • Es dürfen maximale 5 Tiere mitreisen.
  • Es gibt Hunderassen, die nicht eingeführt werden dürfen z.B. Pit Bull Terrier.