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Reisebericht

Wir hätten Ferien 31.10.2020

Nicht die beste Zeit dafür

Anita und ich hätten ab heute Ferien. Wieder Mal im November, wenn nur wenige Wohnmobilisten unterwegs sind. Ganz ursprünglich planten wir, nach Marokko zu fahren. Aber dies haben wir im Sommer definitiv begraben. Inzwischen wäre es nun aber wieder möglich. In Marokko darf man einreisen, wenn man einen negativen Corona-Test der nicht älter wie 48 Stunden ist, vorweist. Das wäre aber gar nicht so einfach geworden, 800km Anreise nach Südfrankreich und dann 36 Stunden auf der Fähre. Das ist kaum zu schaffen, damit man beim Grenzübertritt den Test vorweisen könnte. Also schauten wir uns nach einem Alternativprogramm um. Mit Kollegen nach Griechenland und dann nach Kreta haben wir uns auch überlegt. Aber da müssten wir ebenfalls länger wie zwei Wochen Urlaub haben. Und das haben wir nun nicht mehr.

«Zur Not fahren wir im Osten durch Deutschland und im Westen zurück» war auch lange die Idee, die nun auch gestorben ist. Die Stell- und Campingplätze schliessen nun in ganz Deutschland. Und im November werden sie auch nicht mehr geöffnet. Deutschland fällt also auch weg.

Was bleibt? Die Schweiz! Offene Stell- und Campingplätze, schöne Landschaft, wenige Wohnmobilisten und andere Touristen. Wäre doch perfekt? Auf Womoreisen können die Abstände problemlos eingehalten werden und eine Ansteckungsgefahr für andere und sich selber ist wohl kleiner wie im Einkaufszentrum.

Meine Einstellung zum Virus habe hat sich seit dem Frühling auch geändert. Diesen Virus werden wir nicht ausrotten können, wir müssen lernen, mit ihm zu leben. Und auf Womoreisen könnte man ganz gut leben oder nicht?

Aber zurück zu unseren Ferien: es gibt noch eine andere Möglichkeit: Wir bleiben zu Hause! Nun werden wir unsere Zimmer renovieren, d.h, wir haben schon begonnen. Wände malen, Holzdecke streichen und nun kommt auch noch einen neuen Boden rein. Und wenn wir das erste Zimmer haben, haben wir noch zwei andere, die auch noch gemacht werden müssen.

Und da wir nun zu Hause sind, hat der Arbeitgeber von Anita ganz lieb und höflich angefragt, ob sie nicht doch zwischendurch den einen oder andern Tag arbeiten kommen könnte. In der Pflege fehlt ja momentan an jeder Ecke Personal, selber krank, überarbeitet oder gar in Quarantäne. Und so habe ich heute alleine ein Zimmer gestrichen, Anita war nämlich schon wieder arbeiten. Ihr Beitrag in der Pandemie...

Ach ja; Urlaub oder Ferien? In der Schweiz gibt es nur Ferien. Das Wort Urlaub existiert bei uns Eidgenossen nicht, ausser beim Schwangerschaftsurlaub. Ferien gibt es nur im Plural, die Ferie gibt es nämlich nicht. Ferien leitet sich ursprünglich vom lateinischen ab und man meint damit, freie Tage, Feiertage. Also die Tage, die ein Geschäft oder öffentliche Institution schliessen und man so eine freie Zeit hat (z.B. bei den Schulferien). Urlaub hingeben leitete sich ab von «Erlaubnis zu gehen, Erlaubnis». Wenn man also fragt, ob man im Geschäft Urlaub haben kann, ist es Urlaub. Entscheidet der Chef, das Geschäft im Juli für zwei Wochen zu schliessen, bekommt man Ferien.

Wir Schweizer fahren in die Ferien und nicht in den Urlaub. Nur ein Wort für beide Ausdrücke kann das Leben schon etwas vereinfachen…


Vielleicht eine Gesetzesänderung 2.11.2020

Der Kanton Luzern macht vorwärts

Momentan läuft im Kanton Luzern ein Postulat mit dem langen Namen: P 396 - Postulat Keller Daniel und Mit. über die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage von privaten Stellplätzen für Camper

Und in diesem Postulat geht es tatsächlich um Stellplätze für Wohnmobilisten! Es soll vereinfachte gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um Bewilligungen für Stellplätze ausstellen zu können. Wenn dieses Postulat ankommt und die Gesetzte wirklich geändert werden, haben wir Wohnmobilisten einen grossen Grundstein für viel mehr Stellplätze geschaffen. Wenigstens im Kanton Luzern.

Im Frühling gründeten wir Wohnmobilisten den Verein «Wohnmobilland Schweiz» mit dem Hauptziel, mehr Stellplätze und andere Infrastruktur für Wohnmobilisten zu erstellen. Das Lobbying bei den Politikern war auch eines der Ziele, das nun die ersten spürbaren Früchte trägt. Wir haben den Luzerner Politiker Daniel Keller (SVP) beraten und hatten regen Email- und Telefonkontakt, bis dieses Postulat stand. Nun ist es eingereicht und es bleibt zu hoffen, dass die gesetzlichen Grundlagen gemäss Postulat beschlossen werden.

Das würde heissen, dass Wohnmobilstellplätze bis acht Wohnmobile keine Bewilligung mehr brauchen, wenn eine Maximalaufenthaltsdauer von höchstens fünf Tagen festgelegt werden. Würde für uns doch total reichen, oder?

So könnten im Kanton Luzern problemlos 20 neue Stellplätze entstehen und wenn dieses Postulat auch auf andere Kantone abfärbt, wäre das doch wirklich genial. Und darum, wer Politiker kennt, die Campingfreunde sind oder selber Womos fahren, meldet doch dies dem Verein. Wir werden uns dafür einsetzten, dass auch andere Kantone da mitziehen können.

Es laufen übrigens auch noch andere Bemühungen des Vereins, so sind momentan vier neue Stellplätze inkl. Entsorgung und allem drum und dran in der Planungsphase, wo der Verein mit Tipp und Rat zur Seite steht.

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E-Scooter für Wohnmobilisten 3.11.2020

Aber Achtung, es kann im Ausland teuer werden.

Bild: Alex Genz

Unter den Wohnmobilsiten setzt sich nach den E-Bikes immer mehr auch die E-Scooter durch. Die kleinen Trottinets, die einen Elektromotor haben und in der Gegend rumschwirren. Zuerst oder immer noch werden sie etwas belächelt, aber schon viele Wohnmobilisten haben sie lieben gelernt. Klein und leicht, schnell in der Garage ohne viel Platzverbrauch weggeräumt und vor Übergewicht muss man auch keine Angst haben wegen diesen Gefährten. 

E-Scoter sind so ca. 10- 15 kg schwer, kosten zwischen 500.- und 1100.- CHF und kommen zwischen 14 und 26km weit. Meist reichen diese Zahlen ja völlig. Aber was darf man nun und was nicht?

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Kategorien: Elektro-Scooter bis 20km/h und schnellere. Elektro-Scooter bis 20km/h sind in der Schweiz rechtlich dem Velo gleichgestellt. Überall wo ein Fahrrad fahren darf, darf auch ein solcher E-Scooter fahren. Helmpflicht besteht nicht, eine Fahrprüfung oder sonstiger Papierkram muss nicht erfüllt sein und fortbewegen tut man sich auf den Radwegen und Radstreifen (mhhh, ich als Velofahrer habe da noch nicht wirklich Freude). Fahren auf dem Trottoir ist wie für Velofahrer verboten.

Ein benützter E-Scooter muss aber in der Schweiz die Zulassung haben, d.h. das Modell des Fahrzeuges muss durch das ASTRA gebprüft worden sein und eine Typengenehmigung vorliegen. Das ASTRA legt folgende Werte fest, damit ein E-Scooter in der Schweiz benützt werden darf:

  • Höchstens 500 Watt Dauerleistung
  • Höchstgeschwindigkeit 20km/h
  • Rück- und Vorderlicht
  • Blinker sind zugelassen wenn sie einen Mindestabstand aufweisen (vorne 24 cm, hinten 18 cm)
  • Bremsen an beiden Rädern (Eine davon muss eine Reibungsbremse sein)
  • Maximal 200 kg

Schnellere Elektro-Scooter

Beim Kauf eines grösseren E-Scooters erhält der Käufer ein Fahrzeugausweis und muss eine gelbe Mofa-Nummer beantragen und ist dann einem Motorrad gleichgestellt (dadurch besteht auch eine Helmpflicht).

Deutschland

Bei unseren Nachbarn haben die E-Scooter erst seit Juni 2019 die Betriebserlaubnis bekommen. Aber seit da gelten in ungefähr die gleichen Regeln wie in der Schweiz, ausser dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für E-Scooter gilt! Man muss also eine Haftpflichtversicherung und eine Plakette haben. 
Und nochmals Achtung: in Deutschland sind momentan erst etwa 20 Modelle zugelassen, mit allen anderen gibt es Bussen!

Nicht zugelassener E-Scooter kostet 70€ und keine Plakette nochmals 40€

Andere Länder

Niederlande und Grossbritannien sind E-Scooter verboten, in Frankreich besteht neben Deutschland als einziges eine Versicherungspflicht.In Spanien sind die Regeln von Gemeinde zu Gemeinde verschieden..

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November-Polka 26.11.2020

Wir sind voller Energie

Lange ist es her, dass wir hier auf dem Blog nichts mehr geschrieben haben. Dies hat ganz verschiedene Gründe, aber keiner alleine ist gravieren, so dass ihr um den Blog Angst haben müsst.

Es wird langsam schwierig, jeden Tag über ein Thema zu schreiben, dass wir bisher noch nicht behandelt haben. Der November ist da immer ein bisschen ein schwieriger Monat. Bisher viel mir das ja auch nicht auf, da wir meistens im November mit unserem Knutschi unterwegs waren. Zweimal in Marokko, ein mal in Südfrankreich. Auch dieses Jahr hatten wir zwei Wochen Ferien geplant, die wir wegen der Cornasituation zu Hause verbracht haben. Na ja, Corona war nicht alleine schuld, sondern wir renovierten drei Zimmer in unserem Haus. Alles schön weiss gemalt, bestehender Boden raus, Parket rein. Es sieht super aus! Und alles haben wir da selber gemacht. In den zwei Wochen ging unser Knutschi fast vergessen, denn da musste ich mich drum kümmern, wie man Parkett richtig verlegt, welche Farbe man braucht für Decke und Wände, Sockelleisten etc. etc. Aber die drei Zimmer wurden Top! Ein richtiger Traum und wir haben riesige Freude.

Danach sassen wir 10 Tage in Quarantäne zu Hause, Nadine wurde positiv auf Corona getestet und wir waren mit ihr noch Raclette-Essen. Aber alles in Butter, ihr geht es wieder gut, wir sind negativ und zeigen keine Symptome. War ja auch nicht so schlimm für uns, jeden Tag blauer Himmel, wir konnten in den Garten und da ich von zu Hause arbeite, war ich keinesfalls eingeschränkt.

Und dann das: gestern Nebel. Marco, der noch bei uns wohnt, wurde von seinem Arbeitgeber ein Freier Tag reingedrückt, damit er Überstunden abbaut. Also packten er und ich den Rucksack (Anita arbeitet) und liefen zu Fuss auf unseren höchsten Haus-Gipfel den Fulfirst. Was für ein toller Tag. Womo war wieder ganz weit weg.

Aber ich kann euch versichern, wir haben unser Knutschi nicht ganz vergessen. Lange habe ich um den Dieselskandal der Fiat-Motoren recherchiert, Presseartikel gelesen und alle möglichen Infos eingeholt. Aber das Thema hat einfach nicht genug Fleisch am Knochen, bisher nur Verdächtigungen und Vermutungen, keine Fakten, die man verwerten könnte. Also fiel ein geplanter und grosser Artikel einfach weg.

Dazu hätten wir gerne unser Knutschi neu foliert. Ideen sind da, Entwürfe gemacht, aber da müssen wir momentan einfach auch noch warten, irgendwann muss man auch noch ein bisschen sparen und auf die Finanzen schauen. Aber irgendwann wird das auch noch kommen.

Und daneben gibt es auch noch Wohnmobilland Schweiz, wo wir wirklich sehr erfolgreich sind. Aktuell bin ich da in vier Projekte verwickelt, wo Stellplätze in der Schweiz mit allem Drum und Dran geplant werden. Und dies sind nur die Pläne, die am weitesten Fortgeschritten sind. 

Es läuft was, und weit und breit kein November-Blues bei uns…

Camping- und Klappstuhlverhalten 29.11.2020

oder was heisst freistehen

Immer wieder gibt es Diskussionen, was denn Campingverhalten heisst. Einige Schweizer Gemeinden betiteln schon das Übernachten in einem Fahrzeug als Camping, andere, wenn man auf Keilen steht. Aber wie ist Campingverhalten überhaupt im Gesetz definiert? Ich kann es kurz machen, die Definition von Campingverhalten ist nach langen und grossen Recherchen nirgends in einem Gesetz, einer Verordnung oder einem Gerichtsurteil niedergeschrieben.

Wenn es bisher nicht definiert ist, ist es Zeit, dies nachzuholen. Und wenn es der Gesetzgeber nicht macht, müssen wir es von der Campingszene aus machen. Ich habe nun ziemlich viele Gespräche mit ganz verschiedenen Playern geführt, und da kam heraus, dass nur die Definition von campingverhalten nicht reicht. Es braucht noch eine Zwischenstufe. Folgende Definitionen kamen dabei heraus.

Campingverhalten

  • Stühle, Tisch, Grill, Markise, Zelte, Seitenwände und Wäscheleinen dürfen benützt werden (Aufzählung nicht abschliessend)
  • Campingutensilien dürfen beim Verlassen des Platzes stehen gelassen werden. 

Klappstuhlverhalten

  • eigene Stühle und Tisch dürfen benützt werden
  • Wäscheleinen, Zelte, Seitenwände an der Markise, dürfen NICHT benutzt werden
  • Beim Verlassen des Platzes muss alles eingeräumt werden (z.B. bei Radtouren, Spaziergänge, Einkaufen)

Freistehen

  • Unauffälliges Übernachten in der Natur
  • Stühle, Tische, Marquise, Grill, etc. dürfen nicht aufgestellt werden
  • Freistehen nur an legalen Orten (keine Nationalpärke, keine Waldstrassen befahren, keine Verbotsschilder missachten, etc.)
  • keine Spuren hinterlassen und die Natur so zurücklassen, wie angetroffen


Wenn es uns nun gelingt, diese Begriffe in der Campingszene zu etablieren, könnte es plötzlich sein, dass sich diese Begriffe auch in der Gesetzgebung wiederzufinden sind. In der Praxis sieht es doch so aus: Gibt es ein Gerichtsurteil oder sonstige juristische Abklärungen, sucht ein Rechtsanwalt nach dem Begriff «camping». In den Gesetzen wird er nicht fündig, also sucht er auf Webseiten zum Thema. Und wenn dann alle seriösen Campingwebseiten genau diese Begriffe erklären und alle das gleiche schreiben, wird der Anwalt annehmen, dass es so ist. Und genau das Gleiche passiert, wenn irgendwo Politiker ein neues Gesetzt machen, informieren sie sich zuerst auch in den Fachkreisen.

So passiert z.B. beim Begriff «biwakieren». Der Schw. Alpenclub SAC hat ursprünglich festgelegt, dass man oberhalb der Baumgrenze biwakieren darf. Inzwischen ist das gesetzesüblich und als Standard festgelegt. (biwakieren hat übrigens nichts mit Fahrzeugen zu tun und deshalb ist es nur ein Gerücht, dass man oberhalb der Waldgrenze überall im Womo übernachten darf).

Wenn uns ähnliches mit den Begriffen campieren und klappstuhlverhalten gelingt, haben wir Reisemobilisten gewonnen. Also, teilen und auf der eigenen Webseite diese Begriffe auch so definieren. 


Rückschlag für Wohnmobilisten 30.11.2020

Übernachten kann gebüsst werden

Nun gibt es ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Graubünden gegen einen Wohnmobilisten, der ausserhalb eines Stellplatzes übernachtet hat.

Sachverhalt

Ein Wohnmobilist übernachtet in der Gemeinde Scoul auf einem öffentlichen Parkplatz. In der Polizeiverordnung der Gemeinde steht aber: «Auf öffentlichem Grund ist das Campieren sowie das Übernachten in Wohnmobilen und anderen Fahrzeugen aller Art nur an den von den Behörden bezeichneten Stellen erlaubt.»

Der Wohnmobilist kriegt vom Dorfpolizisten eine Busse von 70.-  Er bezahlt diese nicht und so landet das Ganze vor dem Verwaltungsgericht in Chur.

Argumente des Wohnmobilisten: «Ich habe nicht campiert, sondern in einem vorschriftsgemäss parkierten Fahrzeug übernachtet». Er macht jedoch auch geltend, dass der Tatbestand von Art. 11 PolG verfassungswidrig sei, weil nur ein konkretes Stören der Ruhe und Ordnung gebüsst werden dürfe, was bei einem Übernachten in einem korrekt parkierten Fahrzeug nicht der Fall sei. Konkret rügt der Beschwerdeführer, dass mit dem Verbot seine persönliche Freiheit und sein Eigentumsrecht beschnitten würden.

Argument der Gemeinde: des Polizeigesetzes verbiete das Campieren ausserhalb von Campingplätzen, wozu ausdrücklich auch das Übernachten in Wohnmobilen ausserhalb von Campingplätzen gehöre. Diesbezüglich bestünde ein öffentliches Interesse.

Begründung des Gerichts:

Eigentumsrecht: Soweit der Beschwerdeführer damit zum Ausdruck bringen will, dass er sein Wohnmobil wegen Art. 11 PolG nicht nutzen könne, ist ihm nicht zuzustimmen. Es ist ihm ohne weiteres möglich auf einer von den Behörden bezeichneten Stellen (bspw. einem Campingplatz) zu übernachten.

Ein Verbot des Campierens ausserhalb von den bezeichneten Stellen ist zweifellos geeignet diese öffentlichen Interessen zu schützen. Schliesslich ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, dass Art. 11 PolG im Hinblick auf den Zweck unverhältnismässig wäre. 

Kommentar von mir

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, kann der Wohnmobilist das Urteil an das Bundesgericht weiter ziehen. Irgendwie hoffe ich dies aber nicht, denn es macht den Anschein, dass dieser Wohnmobilist (den ich leider nicht kenne) ohne eigenen Anwalt argumentiert hat und darum in seinen Begründungen ohne Chance war.

Dies ginge ja alles noch, aber im folgenden Absatz kommt erst das Schlimmste:

Am Dorfeingang war ein Schild und eine Infotafel angebracht, die darauf hinwies, dass Wildcampieren verboten ist. Dazu sagt das Gericht: "Als Besitzer eines Wohnmobils hätte der Beschwerdeführer dies wissen können respektive hätte sich im Vorfeld direkt bei der Gemeindeverwaltung, dem örtlichen Tourismusbüro oder der Polizei über die Rechtslage erkundigen können. Er nahm es somit zumindest in Kauf, dass das Übernachten in Wohnmobilen auf dem Gemeindegebiet der Beschwerdegegnerin verboten ist." 

Wir Wohnmobilisten müssen uns also immer bei der Gemeinde  informieren...

Die Gemeinde hat den Rechtsstreit schlussendlich gewonnen, da sie in ihrem Polizeireglement ausdrücklich das Übernachten in Wohnmobilien ausserhalb von bezeichneten Stellen verbietet.

Eigentlich müsste man mal einen richtig geführten Rechtsstreit führen, wo die Argumentation von Anfang an sehr gut überlegt und begründet werden kann. Bei Gemeinden mit ausdrücklichen "Übernachtungsverbot in Wohnmobilen" wird das schwierig, aber bei Campingverboten könnte man dies durchaus riskieren.


Es ist übrigens schade, dass die Wohnmobilisten solche Kämpfe immer ganz alleine durchführen wollen und sich nicht vorher beraten oder mindestens informieren bei Fachstellen, z.B. Wohnmobilland Schweiz oder dem SCCV. Die Gegenseite hat dies nämlich gemacht...

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Roger Hohl Garage AG 3.12.2020

Wohnmobilwerkstatt als Familienbetrieb

Der Junior-Chef ist ein ehemaliger Radrennfahrer, nun Wohnmobilist und Fan von Italien. Nein, ich spreche nicht von mir, auch wenn dies alles auch auf mich zutrifft. Ich besuchte Thierry Hohl, der vor kurzem die Autogarage von seinem Vater übernommen hat. Eine Autogarage, dessen Mitarbeiter alle Wohnmobilisten sind und am liebsten an diesen Gefährten rumschrauben.

Am Tag, als der erste Schnee bis in die Niederungen fiel, trat ich in die Werkhalle der Garage in Marbach / SG. Auf dem Weg dorthin kam ich an zwei Unfällen vorbei, also Hochbetrieb für Autogaragen. Thierry nimmt sich aber gleichwohl viel Zeit für mich und die meiste Gesprächszeit brauchen wir, um über alte Zeiten und den Radsport zu diskutieren. Bis wir dann endlich auf Wohnmobile zu sprechen kommen.

Roger Hohl, der Senior Chef ist seit über 10 Jahren Wohnmobilist und etwas später begann er dann, drei Fahrzeuge zu vermieten. Seit mehreren Jahren sind die beiden nun im Mietgeschäft und da war es selbstverständlich, dass sie auch begannen, Womos zu reparieren und auszubauen.

«Wir machen eigentlich alles, ausser Gasprüfungen. Dazu haben wir die zugelassene Ausbildung noch nicht, oder besser gesagt, diese Ausbildung rentiert sich für uns noch nicht, da wir nur ein kleiner Betrieb sind.» erklärt mir Thierry «dafür darf bei uns jeder Wohnmobilist sein Zubehör selber mitbringen, das wir dann auch fachmännisch einbauen. Da wir selber keinen grossen Zubehörhandel haben, ist dies eine Dienstleistung, die sehr geschätzt wird. Natürlich organisieren wir auch Ersatzteile oder auf Wunsch optionales Zubehör.»

Momentan stehen zwei vollintegrierter Hymer auf dem Hof, bei denen gegenwärtig Zusatzoptionen eingebaut werden. Die zwei Sunlight gehören Vater und Sohn und sind nur für den Eigengebrauch gedacht. Vorwiegend für Ausfahrten nach Italien, ihre Lieblingsdestination.

Der Junior-Chef vor seinem Womo

Der Familienbetrieb, der durch einen erfahrenen Wohnmobilmechaniker verstärkt wird, arbeitet Hand in Hand in zwei Werkshallen, wovon die ältere bald einem Neubau weichen muss.

Obwohl ich nicht mal 40km von der Garage entfernt wohne und schon dutzende Male dort vorbei gefahren bin, wusste ich bis anhin nicht, dass dort Womos kompetent repariert und Womo- Services angeboten werden. Ein Grund, diese Garage unter uns Wohnmobilisten etwas bekannter zu machen, da wirkliche Fachwerkstätten ja weiterhin ziemlich Mangelware sind und lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Die Wartezeiten sind hier im Rheintal noch kurz, wer also dringende Arbeiten hat, ist in der Ostschweiz im Vorteil. Für weiter her gereiste hätte es übrigens auch besuchenswerte Stellplätze in der Region (z.B. Altstätten).

Und jetzt noch ein Aufruf: wer kennt sonst noch empfehlenswerte Werkstätten in der Schweiz, die ich noch nicht aufgeführt habe?

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Wer lebt im Wohnmobil 5.12.2020

Wir suchen Leute, die ganzjährig im Wohnmobil leben

Immer wieder werden wir um Tipps gefragt, auf was man achten müssen, wenn man im Wohnmobil leben will. Ohne festen Wohnsitz, immer unterwegs. Wir sind auch jene, die davon träumen, aber den Mut nicht haben. Hattest du den Mut? Dürfen wir mit Dir Kontakt aufnehmen? Denn Anita und ich können ja nicht wirklich über solche Dinger Auskunft geben und uns würde noch einiges wirklich interessieren.

Dazu bekommen wir hin und wieder Anfragen von Journalisten, die uns fragen, ob wir solche Leute kennen. Und immer müssen wir bekannt geben, sorry, leider gibt es da kein Verzeichnis oder irgend eine Liste.

So eine Liste wollen wir nun erstellen, nicht für die Öffentlichkeit, aber doch so, dass wir ungefähr einen Überblick haben. Es würde uns freuen, wenn du diesen Schritt gewagt hast, in einem Wohnmobil, Kastenwagen, Selbstausbau oder ähnlich lebst, ohne Mauern und festen Wohnsitz und dich bei uns via dieses Formular melden könntest.

Bitte keine Möchtegernweltreisenden, die den Schritt nicht wagen oder noch nicht vollzogen haben. Wirklich nur solche, die aktuell so leben. Denn so kann ich vielleicht auch hin und wieder einen Beitrag posten, der genau auf diese Zielgruppe abgestimmt ist. Nur, momentan kann ich keine solchen Beiträge schreiben, weil ich die Infos nicht habe. Und es ist ja wie überall: in Theorie ist immer alles anders wie in der Praxis.

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Rolf & Anita

WohnmobilDinner 6.12.2020

Die Idee wird auch in der Schweiz langsam umgesetzt

Die Idee ist so einfach wie genial und basiert auf gegenseitiger Unterstützung. Die sehr gut laufenden Wohnmobilbranche unterstützt die in diesen Zeiten schwierige Branche der Gastronomie. Die Wohnmobilisten können mit ihren Wohnmobilen auf den Park-/Stellplatz der Restaurants fahren, dort via Telefon oder Rauchzeichen ihr Essen im Gasthof bestellen, dass dann zubereitet und vors Wohnmobil geliefert wird. Die Besatzung serviert sich im eigenen Wohnmobil das feine Essen, geniesst den Abend und bezahlt. Je nach Weinkonsum schläft die Besatzung erlaubterweise auf dem Parkplatz oder fährt noch am selben Abend nach Hause.

So profitieren beide Parteien. Und die Wohnmobilisten mit Hunden dürfen ihre Tiere während dem Essen ganz nahe bei sich haben…

Die Idee stammt aus Deutschland und da war es ein Einfaches, dies auch in die Schweiz zu importieren.

Momentan gibt es fünf Restaurants mit Stellplatz, die dieses Konzept probeweise in der Schweiz anbieten.

  • Landgasthof Grizzlibär in Längenbühl BE - Im Dezember von Freitag bis Sonntag, Die andern Tage darf auf dem Stellplatz auch kostenlos übernachtet werden.
  • Schwanen Alchenstorf BE -Freitag bis Sonntags, Spezialitäten sind sieben verschiedene Corden-Bleus und im Winter ein Buure-Fondue! Selbstverständlich darf auch an den andern Tagen auf dem Platz übernachtet werden.
  • Restaurant dalla Punt, Rona GR - Spezialitäten einheimische Capuns, selbstgemachte Pastagerichte, sizilianische Käsespezialitäten. Am andern Tag direkt vom Womo auf die Langlaufloipe.
  • Hotel Post, Unterwasser SG – ab dem 17. Dezember: Spezialitäten:Kalbsleberli mit Rösti und hausgeräucherte Kräuterlachsspezialitäten
  • Untere Isenegg Tobel TG - Wöchentlich wechselndes Menu und unsere Stars der Karte sind Schweinssteak vom Grill mit Kräuterbutter und Pommes Frites oder einem gemischten Salat und unsere Rinds-Burger mit hausgemachten Bun (Brötchen)

Den Stellplatz, Restaurants und die Links auf die Webseiten sind unter Wohnmobilland-Schweiz direkt aufrufbar. Im Stellplatzverzeichnis das Such-Kriterium WohnmobilDinner anklicken.

Wer noch mehr Restaurants in der Schweiz kennt, die diesen Dienst anbieten könnten, soll sich bei Wohnmobilland Schweiz oder direkt bei mir melden.


Richtig einweisen 8.12.2020

Wie man es machen sollte

Distanz anzeigen beim Rückwärtsfahren

Wenn die Ehefrau den Ehemann mit dem Womo in eine Lücke einweist, ist man ja schon zufrieden, wenn es nicht in einem Ehekrach ausartet. Was haben wir da schon alles gesehen und miterlebt. Ich könnte stundenlang erzählen, wie der Einweisende mit Armen rumfuchtelt und Mücken verscheucht, während der Fahrende zum falschen Fenster hinausschaut und die Zeichen nicht versteht. Und wenn dann der eine Stop, Halt oder sonst was schreit, der vordere nichts versteht und das Gegenteil macht.

Aber wie macht man es richtig? Ich will mich jetzt nicht als Lehrer aufspielen, aber schliesslich habe ich schon den LKW-Fahrausweis gemacht und auch einen Wohnmobil-Sicherheitstraining hinter mir. Bei beiden wurde das richtige Einweisen geübt. Aber Anita und ich sind irgendwie auch schon Naturtalente, hatten wir vorher desshalb noch nie ein Ehekrach oder eine Delle eingefahren, obwohl wir es auch nicht ganz richtig gemacht hatten.

Sitzt man zu Zweit im Wohnmobil, steigt der Beifahrer immer aus, wenn man rückwärts fährt. Rückwärtsfahren ist in der Schweiz übrigens verboten (ausser zum Einparken und wenn es vorwärts nicht mehr weiter geht) zum Blogeintrag. Es passieren nach Statistik weitaus die häufigsten Unfälle beim Rückwärtsfahren.

Also, Beifahrer steigt zuerst aus und stellt sich schräg hinter das Fahrzeug. Der Fahrer kurbelt das Seitenfenster runter. Nie rückwärtsfahren mit geschlossenen Seitenfenstern, denn nur so hört man die Kommandos des Einweisers. Der Einweiser stellt sich immer so hin, dass er die Augen des Fahrers im Rückspiegel sieht. Der Fahrer fährt erst dann langsam los, wenn er den Einweiser im Rückspiegel sieht. Sobald er ihn nicht mehr sieht, wird sofort gestoppt. (Die Situation wurde übrigens an meiner LKW-Fahrprüfung getestet und ist ein Grund, dass man durch die Prüfung rasselt.)

Der Einweiser gibt als Zeichen übrigens in erster Linie nur Abstandszeichen oder seltener die Richtung. Die Richtung sollte der Fahrer selber merken, der Einweiser kann aber die Richtung mit einem waagrecht ausgetreckten Arm links oder rechts anzeigen. Sobald die Richtung stimmt, wird nur noch der Abstand angezeigt.

Der Abstand wird richtigerweise mit einem Arm oben und unten und abgewinkelten Händen angezeigt. Wird der Abstand kleiner, fahren auch die Hände immer mehr zusammen. Der Abstand wird also senkrecht angezeigt, und nicht waagrecht! Dazu auch seitwärts hinstehen (siehe Foto oben). Der Grund ist der, dass der Fahrer den Abstand senkrecht angezeigt im Rückspiegel besser sieht wie waagrecht.

Rückfahrkamera und Walki-Talki sind alles nur Hilfsmittel, auf die man sich nicht verlassen soll. Bei Gerichtsurteilen bei LKW’s, wo der Beifahrer nicht aussteigt und auf die Kameras verlassen wird, wird das Vorgehen als fahrlässig eingestuft.

Richtig Einweisen lernten Anita und ich übrigens am Fahrsicherheitstraining für Wohnmobile der ASSR. Dieses Fahrtraining ist absolut zu empfehlen und sollte eigentlich für jeden Womo-Fahrer Pflicht sein. Für Mitglieder von Wohnmobilland Schweiz oder des SCCV erhalten die Trainings übrigens für 60.- günstiger.

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