Headbild
Finnland 2014
Sie befinden sich: Unsere Reisen \ Reiseberichte

Reisebericht

Lac de Joux 4.8.2020

Ein Tag am und auf dem See im Jura

Es kann kalt sein im tiefen Jura, so wie heute Morgen. Eigentlich haben wir Hochsommer, aber hier auf 1000m hatten wir morgens knapp 10 Grad und unsere Heizung im Knutschi war deshalb die gesamte Nacht eingeschalten. Warten ist angesagt, denn das Wetter soll besser werden.

Genug Zeit also, den Kilometer ins Dorf zu laufen und schauen, was geöffnet hat. Die Bäckerei hat leider erst wieder ab morgen geöffnet, also finde ich ein Caffée, wo ich Croissont und etwas Brot kaufen kann. Später bei unserem grösseren Einkauf finden wir 100m nach dem Caffèe noch ein kleines Lebensmittelgeschäft, aber eben, erst später.

morgens sieht es noch ziemlich düster aus

Wir frühstücken dann drinnen, draussen ist es auch bei schöner Seesicht einfach etwas zu kalt. Der Regen hat sich zwar verzogen, aber es ist stark bewölkt. So laufen Anita und ich warm eingehüllt in langen Hosen und warmer Jacke zuerst durch Le Pont und dann nach Les Charbonnières. Irgendwo einen kleinen Einkaufsladen finden wir vorerst nicht, dafür einen provisorischen Stellplatz in Les Charbonnières mit direkter Sicht auf den Lac Brenet, den kleineren See, der fast an den Lac de Joux angrenzt. Der Stellplatz ist wirklich auch nicht schlecht, sehr ruhig und toller Sicht auf den Schilfstreifen und den dahinterliegenden See.

Als wir dann wieder zu Fuss zurückkehren, merken wir, dass in Le Pont das Spielzeuggeschäft eigentlich ein Lebensmittelladen ist. Also decken wir uns noch gleich mit Vorräten ein.

es tut langsam auf

Wieder beim Knutschi ist es immer noch irgendwie kalt, aber zwei Stunden später hat sich noch nichts verändert und wir beschliessen, dass wir joggend den Lac Brenets umrunden. Es sind genau 6.5km auf herrlichen Wegen mit Seesicht um diesen See herum. Also alleweil ein längerer Spaziergang wert.

Endlich schaut dann zwischendurch auch die Sonne hinter den Wolken hervor, so dass ich unsere Stand-Up von Hand aufpumpe und schon ziemlich ins Schwitzen komme. (Ich muss mal eine Lösung finden, wie ich den Kompressor von unserer Luftfederung für solches aufpumpen anzapfen könnte. Theoretisch müsste so was ja machbar sein).

Danach geniessen Anita und ich eine Stunde auf dem sehr ruhigen See, die Wolken verziehen sich immer mehr und wir geniessen das Paddeln auf dem leeren See (nicht leer von Wasser, aber von Leuten und Booten).

auf dem See

Wieder beim Knutschi muss ich noch unseren Urintank der Trenntoilette leeren, aber zum Glück hat es 300m westlich des Stellplatzes eine öffentliche Toilette. Ein kleiner Spaziergang mit dem Tank in der Hand entlang des See’s und schon ist unsere Toilette für die nächsten zwei Tage wieder benutzbar.

Spaziergang mit Urintank

Abends beschliessen wir, dann doch noch zu grillen. Auch wenn es kälter ist, wie es auf den Fotos aussieht. Man merkt einfach, dass wir eben doch la hoch oben sind. Aber das Wasser des Sees ist erstaunlich warm.

Jetzt lassen wir den Abend am Ufer ausklingen und freuen uns morgen auf den angesagten wolkenlosen Tag.

Übernachtung

Le Pont - Lac de Joux****
Stellplatz

frei stehen direkt am See für 5.- pro Person und Nacht

Koordinaten: 46.66298,6.328786
N 46° 39' 46.7"  E 6° 19' 43.6"
letzter Besuch: 8.2020

Kampf um den Abwasch 5.8.2020

Kälter wie gedacht

einfach schön

Das Wetter ist strahlend, blauer Himmel und Sonnenschein. Kein Wölkchen am Himmel. Allerding bläst ein ziemlich starker Wind, und der ist viel kälter, wie es aussieht.

Wir wissen nichts besseres, als in kurzen Hosen mit Seesicht draussen zu frühstücken. Keiner will aber zugeben, dass es viel zu kalt ist und irgendwie nicht so gemütlich. Aber er hat heute doch mindestens über 20 Grad oder? Auf alle Fälle sind wir nach dem Frühstück durchgefrohren und ich anerbiete mich, den Abwasch zu machen. «Nix da, den mache ich» entgenet mir meine Holde «da habe ich wenigstens warme Hände». Allerdings ergreife ich dann die Gelegenheit und beginne selber, als Anita auf dem WC ist. Und der Winner is….

wer darf?

Danach sind wir irgendwie immer noch nicht aufgewärmt und werweissen, was wir tun sollen. Noch immer bläst ein böiger kalter Wind. Irgendwann gegen elf entscheiden wir uns dann, noch eine Runde zu joggen, das gibt nämlich schön warm und wir sind trotzdem draussen. Drinnen im Womo sitzen und heizen können wir uns ja nicht antun, bei diesem Kaiserwetter.

die Womos in Reih und Glied

Nach der Joggingrunde (dieselbe wie gestern) haben wir schön warm und dampfen fast ein wenig. Jetzt sind wir so richtig warm gelaufen und da der See noch immer ziemlich wellig ist, nehmen wir unsere Fahrräder und fahren um den Lac de Joux. Nun frieren wir nicht mehr und haben auf der ersten Strecke so richtig schön Rückenwind. Wir kommen richtig schnell vorwärts und fahren an zwei temporären Stellplätzen für Womos durch. Aber so schnell, dass wir keine Fotos machen können. Unten am See dann die Wende und voll in den Gegenwind. Nun sind wir etwas langsamer und sehen den dritten Stellplatz. Dort sind sogar Arbeiten im Gange, um eine neue Entsorgungsstation zu machen. Die Betonarbeiten für die Grauwasserrinne sind schon beendet. Hier am Lac de Joux könnte also ein Womoparadis entstehen…

Nach etwas mehr wie 20 km sind wir wieder beim Womo und nun merken wir, dass es endlich schön warm wurde. Auch der Wind gibt etwas ab und der See sieht so richtig friedlich aus.

am Paddeln

Man könnte meinen, wir trainieren für einen Triathlon, denn nun packen wir unsere Stand-Ups und paddeln noch über den See, rund um die Statue des Pegasus und wieder zurück. Danach haben wir aber endgültig genug und liegen nur noch an der Sonne.

Jetzt, wo ich den Blog schreibe, verschwindet um halb neun die Sonne hinter dem see und es wird merklich kälter. Das Frieren geht nun wieder los. (ätsch, nein, ich hole jetzt nämlich eine warme Jacke und die langen Hosen…)

Abwaschen darf heute Abend übrigens meine Holde.

wir zwei Hübschen

Übernachtung

Le Pont - Lac de Joux****
Stellplatz

frei stehen direkt am See für 5.- pro Person und Nacht

Koordinaten: 46.66298,6.328786
N 46° 39' 46.7"  E 6° 19' 43.6"
letzter Besuch: 8.2020

Unter Gefluche 7.8.2020

fahren wir in die Ostschweiz

Wir räumen zusammen

Der heute Tag beginnt windstill und warm. Die perfekten Bedingungen, um noch eine ausgedehnte Runde mit unseren Stand-Up’s auf dem Lac de Joux zu drehen. Wir paddeln also auf die gegenüberliegende Seite und dann dem felsigen Ufer entlang Richtung Osten. An einem kleinen, einsamen und steinigen Strand machen wir halt, baden und sonnen. Es ist einfach herrlich.

Danach geht es im leichten Gegenwind wieder zurück zu unserem Ausgangspunkt. Die Stand-Up’s lassen wir an der Sonne trocknen, bevor wir mit dem zusammenpacken beginnen. Luft raus lassen, schön einrollen und in die extra-Taschen einpacken und verschliessen. Und kurz nach Mittag sind wir abfahrfertig.

einer der besichtigten Stellplätze

Wir fahren aber noch eine Runde um den See und stoppen bei den offiziellen Stellplätzen und machen Fotos. Nicht alle sind so schön, wie man sich es vielleicht wünscht, aber z.B. in Le Pont gibt es nun zwei schöne Plätze und der Dritte ist eher ein Ausweichplatz, falls die anderen zwei belegt sind.

Nach der Seeumrundung geht es weiter Richtung Vallorbe und dann nach Frankreich. Die Abkürzung über ausländisches Territorium tut irgendwie richtig gut. Man hat gleich das Gefühl, dass man wieder überall hinreisen könnte. Aber schon nach weniger wie 20km sind wir wieder in der Schweiz Richtung La Brevine unterwegs. Eigentlich wollten wir am Lac des Taillères den Abend verbringen, aber es hat uns zu viele Womos und Autos auf dem Parkplatz, dazu fast eine Völkerwanderung um den See und eine ziemliche Hitze auf dem asphaltierten Parkplatz. Wir schauen uns an und entschliessen, heute schon einen grossen Teil des Heimweges anzutreten.

viel los am Lac des Tailleres

Zuerst geht es durch das Val de Travers und fast den ganzen Jura. Aber wir kommen irgendwie nicht so recht vorwärts, immer irgend ein Schleicher in unkonzentrierter Fahrt vor uns, oder dann der nächste Idiot, der nicht richtig fahren kann. Es ist echt mühsam und als wir dann vor Biel endlich auf die Autobahn kommen, denken wir schon, es ist geschafft. Aber dann schleichen wir von einem Stau zum nächsten. Warum sind denn heute so viele Autos unterwegs? Hat denn niemand Ferien? In Zürich wird es noch schlimmer und wir kommen einfach nicht vom Fleck. Ich bleibe äusserlich zwar ruhig, aber innerlich koche ich vor Wut. Bin ich denn der einzige, der Autofahren kann hier?

Endlich sind wir bei der Raststätte Kemptal, wo wir noch entsorgen wollen. Unser Grauwasserablauf ist auf der andern Seite wie der Schacht und als ich den Hahn öffne, läuft die Hälfte des Grauwassers über den gesamten Parkplatz und nur die andere Hälfte in den Schacht. Was waren denn dies für Idioten, die diese Anlage geplant haben? Wissen die denn nicht, dass das Wasser immer abwärts fliesst und man vielleicht etwas Gefälle hin zum Schacht machen müsste? Ich nerve mich tödlich, Zeit die heutige Fahrt zu beenden.

Ziegelweiher

Wir fahren noch bis Dinhard zum Ziegelhof, wo es einen Stellplatz bei einem Bauernhof gibt. Das gute daran, dieser Bauernhof hat sogar noch einen Weiher, wo man die Seele baumeln lassen kann. Und was wir wussten, Ruth und This sind mit ihrem Womo auch hier, also haben wir noch einen ganz friedlichen Abend zu viert vor dem Womo bei Mondaufgang.

Mein Ärger ist verflogen, aber die Müdigkeit vom Fahren her bleibt irgendwie. Zeit dass ich nun ins Bett komme.

Ruth und Anita


Übernachtung

Dinhard - Ziegelhof****
Stellplatz Koordinaten: 47.55597,8.759789
N 47° 33' 21.5"  E 8° 45' 35.2"
letzter Besuch: 8.2020

Nachtrag 7.8.2020

Für einmal vergass ich den Blogbeitrag

Na ja, vergessen ist wohl etwas hochgegriffen, aber letzten Freitag hatte ich einfach keine Lust, mich zu Hause noch hinzusetzen und einen Beitrag zu schreiben. Obwohl der Tag richtig schön war.

Anita und ich chillten mit Ruht und This vor unserem Wohnmobil in Dinnhard. In der Wiese des Ziegelhofes genossen wir die Ruhe und die Sonne, zwischen durch die im Hofladen gekauften ganz feinen Glaces schleckend und wenn es zu warm wurde, einfach im nahegelegenen Weiher eine Runde schwimmen. Der Weiher war früher die Lehmgrube der Ziegelei, die nun zu einem Bauernhof umfunktioniert wurde.

Wirklich ein ganz schöner Ort, um einfach mal ausspannen zu können. Gegen abends fuhren wir dann nach Hause, das heisst, wir machten noch einen Zwischenstopp bei meinen Eltern und blieben dann dort auch noch hängen, bis es dunkel war.

So kamen wir ziemlich spät nach Hause, so dass ich eben keinen Blogbeitrag mehr schrieb. Und nun wird dies der erste Beitrag, den ich zurückdatiere. Aber ich muss es so machen, sonst wird er nicht automatisch mit der aktuellen Schweizerreise angezeigt und wenn ich es später mal nachlese, frage ich mich, was wir am letzten Tag unternommen haben. Man verzeihe mir also.

Wie es mit uns und den nächsten reisen weitergeht, steht noch in den Sternen. Im September hätten wir nochmals zwei Wochen Zeit, vielleicht liegt da die Sächsische Schweiz drin und im November haben wir mal ins Auge gefasst, nach Marokko zu fahren. Allerdings ist das mit Corona momentan nicht möglich, mal schauen, wie sich die Lage entwickelt. Es ist also noch ziemlich offen, wo die nächsten Reisen hingehen.

Beim Blog bin ich momentan dran, nochmals das Überholverbot für schwere Wohnmobile zu recherchieren, denn dort gab es eine Änderung der Handhabung. Aber da gibt mir das ASTRA keine rechtsverbindliche Auskunft und jemand anders, der sich in die Nesseln setzen will, habe ich noch nicht gefunden. Ist schon eigenartig, wenn einem da niemand Auskunft geben kann.

Also, bis später irgendwann. 


Schwere Wohnmobile dürfen überholen 12.8.2020

Es gibt Änderungen im Gesetz

Bisher war es ja so, dass Schild 2 nur für Lastwagen (betrifft keine schweren Wohnmobile) und Schild 3 für Schwere Motorwagen ausser Gesellschaftswagen (betrifft schwere Wohnmobile) galten. Schwere Wohnmobile durften bei Lastwagenüberholverbote also nicht überholen und mussten mit 80 hinter einem Lastenzug her tuckern.

Endlich wurde gemerkt, dass dies ein Schwachsinn ist und im Dokument «Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften» vom 10. Dezember 2019 wurde auf Seite 8 Art. 26. Abs. 2 folgendes erläutert:

Die Signale «Verbot für Lastwagen» und «Überholverbot für Lastwagen» werden von nun an dieselben Fahrzeugarten erfassen (vgl. Erläuterungen zum Änderungsvorschlag zu Art. 19 Abs. 1 Bst. d SSV). Aufgrund dieser Anpassung sind insbesondere schwere Personenwagen und schwere Wohnmotorwagen vom Signal «Überholverbot für Lastwagen» nicht mehr betroffen, was als sachgerecht erscheint, da für diese Fahrzeugart keine generelle Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h besteht (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 VRV).

Das ASTRA konnte/wollte mir diese Auskunft nicht bestätigen, dies hat nun aber die Kantonspolizei Graubünden bestätigt. (Irgendwie ist diese Polizei immer auf der Höhe der Gesetze, das war schon bei der Hollandöse der Anhänger so. Herzlichen Dank. Oder ist das so, dass sie dort einen kompetenten Polizisten haben, der ebenfalls eingefleischter Wohnmobilist ist? Danke Renato).

Schwere Wohnmobile dürfen jetzt also bei Lastwagenüberholverbot auf der Autobahn überholen. Und schwere "Wohnmotorwagen" haben als Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn übrigens 100km/h gegenüber Lastwagen, die nur 80km/h haben.

Weitere Änderungen ab 1.1.2021

Art. 5 Abs. 2 Bst. c

Auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für:

c.  leichte Motorwagen mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

Bisher war da 80km/h drin. Mit Wohnwagen und anderen leichten Anhängern darf man ab nächstem Jahr 100km/h schnell fahren, sofern der Anhänger für diese Geschwindigkeit zugelassen ist.

weitere Änderungen

und dieser Artikel ist nun nicht mehr gültig

Externe Links

Bus- und Wohnbus Oldtimertreffen 15.8.2020

Tolle Fahrzeuge auf dem Stellplatz

Durch einen Leser des Blogs werde ich aufmerksam auf das 39. Wohnbus und Oldtimertreffen dieses Wochenende. Und da es quasi um die Ecke in Grüsch ist, beschliessen Anita und ich kurzfristig, diese Fahrzeuge einmal anzuschauen.

Nach 20 Minuten sind wir dort, sehen die Fahrzeuge schon von der Umfahrungsstrasse her und als wir dann zum Platz marschieren, imponiert uns schon das erste Fahrzeug. Ein riesiger ausgebauter Bus (oder Truck oder was?) mit einem Cockpitaufbau. Der Fahrer sitzt also vorne ganz oben und hat einen tollen Rundblick.

Bristol FS 6 G

Es gibt so viele tolle Fahrzeuge, so auch der Bristol FS 6 G, ein ehemaliger Englischer Doppeldecker. Es war ein "Sundecker" (ohne Dach),  dem der Dachaufbau selbst gemacht wurde. Das Hubdach kann ausgefahren werden, damit im Obergeschoss bequeme Stehhöhe erreicht werden kann.

Holzausbau mit Holzofen

Auch Marlis und Rolf haben ihren Bus schon dreimal ausgebaut. Der Holzofen war der erste der Schweiz, der in einem Wohnmobil eingebaut wurde. Vorgabe vom Strassenverkehrsamt: guter Halt und keine Holzfeuerung während der Fahrt. Allerdings wenn es im Winter mit der Familie mit kleinen Kindern ins Tessin ging, wolle man ja schön warm im Bus. Die Kinder hatten den Auftrag, während der Fahrt alle 20 Minuten ein Holzscheit in den Ofen zu werfen. Dies war auch der Grund, dass früher hin und wieder der San Bernadino-Tunnel nach Holzrauch roch…

mit Musikbegleitung

Beim Treffen steht natürlich neben dem Fachsimpeln auch der Kontakt untereinander im Vordergrund. Da ist es klar, dass man zusammensitzt, einige sogar die Musikinstrumenten hervornehmen und auch die Tage in Grüsch geniesst.

Ein bisschen Verrückt sind die Teilnehmer aus unserer Sicht natürlich schon. Wenn einige schon mit dem Werkzeugkasten und der Überhosen ans Treffen fahren, kann man sich vorstellen, dass es an diesen Fahrzeugen einiges zu Schrauben gibt. Und wenn der Vater schon einen Iveco hat, muss dann der Sohn unbedingt auch einen haben? Anscheinend ja schon, aber eben, ganz normal ist hier wahrscheinlich niemand und nichts. Aber wer ist das schon?

Vater rechts, Sohn links

Aber eines ist sicher, alles sind Camper hier, ausser diejenigen, die direkt im Fahrzeug leben. Reden kann man mit allen hier, einige Fahrzeuge darf man sogar besichtigen. Ein Ausflug nach Grüsch lohnt sich diesen Sonntag also sicher noch. 

Und wer hätte schon gedacht, dass diese Fahrzeuge in der Schweiz alle für die Strassen zugelassen sind?

Externe Links

Unverzichtbare Geschirrmatte 19.8.2020

Seit mehr als einem Jahr begeistert

Anita kaufte vor einem Jahr in einem Campingshop eine Abtropf-Geschirmatte aus Silikon. Wo wir die gekauft haben, wissen wir nicht mal mehr. Es war aber so einer der Spontankäufe, die nicht planbar sind.

Diese Geschirrmatte ist nun aus unserer Wohnmobilküche nicht mehr wegzudenken. Eigentlich lässt sie sich zusammenrollen und so gut in einem Kästchen verstauen. Bei uns liegt sie aber immer in der Küche, weil sie einfach praktisch ist. Da das Ding aus Silikon ist, rutscht es nicht umher, bleibt bombenfest an seinem Platz. Während der Fahrt haben wir da schon einige Male einfach etwas darauf stehen lassen, dass dann weder umkippte noch sonstwie herumrutschte.

mit Wasserauffangschale

Für den eigentlichen Zwecke beim Abwasch wird das tropfende Geschirr darauf abgelegt und da diese Matte zweiteilig ist mit einem schwarzen Wasserauffangboden, rinnt nirgends Wasser im Womo hin und her. Wir benützen die bei wirklich jedem Abwasch im Womo und können sie nicht mehr missen.

Wir haben diese Matte weder gesponsort noch sonstwie vergünstigt bekommen, auch steckt keine Werbung dahinter und wie gesagt, wir wissen nicht mal mehr, wo wir sie gekauft haben. Nach Recherchen im Internet ist sie von Reimo und dort steht:

Produktebeschrieb:

"Die Silikon-Geschirrmatte ist flach oder eingerollt verstaubar und ist somit ein Packmaß-Wunder. Bestehend aus 2 Teilen: die obere Matte mit Abtropflöchern sorgt dafür, das ihr Geschirr nicht in einer Pfütze steht, die untere Matte fängt das Wasser auf für einen sauberen Arbeitsplatz. In der Farbkombination lime-grün/schwarz passend zu vielen weiteren Camp 4-Haushaltsprodukten."

Masse: 38 x 36cm, Material Silikon, Farbe schwarz/grün

Wir können echt nicht mehr ohne und der Preis ist knapp unter 20.- CHF

Produktebild

Externe Links

Wohnmobilboom auch ohne Corona 21.8.2020

Verkaufsrekorde, auch wenn Corona nicht wäre.

Wo geht das noch hin? Es täuscht nicht, wenn man mit dem Auto unterwegs ist und man das Gefühl hat, dass es sehr viele Wohnmobile auf den Strassen hat. Ist das nun nur wegen Corona? Nein, ist es nicht, aber die Fahrzeuge werden wegen Corona noch viel mehr verkauft. Diese Auswirkung wird in der Statistik aber erst nächstes Jahr spürbar. Ein paar Zahlen fällig?

Im Januar steigen die Neuzulassungen von 2009 bis 2019 von 64 bis auf 214. Rekordjahr 2017 mit 230 Neuzulassungen in der Schweiz. Aber diesen Januar ist die Zahl (noch ohne Corona) auf 357 Stück explodiert. Das gleiche Bild im Februar. Maximalwert 2019 352 Stück, Anzahl Februar 2020 486! Und Corona war da noch ganz weit weg.

Die Neuzulassungen nahmen im Durchschnitt der letzten 10 Jahre dieses Jahr im Januar und Februar um sagenhafte 400 Prozent zu. (Durchschnitt nur der letzten drei Jahre eine Steigerung von 175%). Diese Steigerungszahlen haben mit Corona noch gar nichts am Hut.

Die Monate März und April sind dann nicht wirklich aussagekräftig, da die Geschäfte geschlossen hatten. Berücksichtigt man mal den Mai als Auffholmonat nicht und spielt die gleichen Zahlen mit Juni und Juli durch ergibt sich folgendes Bild: im 10-Jahresdurchschnitt eine Steigerung von 200% und im 3-Jahresschnitt 160% Steigerung.

In den ersten sechs Monaten 2020 wurden schon 4366 Neuzulassungen von Wohnmobilen in den Verkehr gesetzt. Das sind knapp weniger wie das ganze Jahr im 2017 und 2018, etwa 1000 weniger wie letztes ganzes Jahr und mehr wie in allen anderen ganzen Jahren.

Wenn man die Zahlen also hochrechnet, werden dieses Jahr etwa 8000 neue Wohnmobile auf Schweizer Strassen herumkurven.

Wen wundert es also, dass der Platz knapp wird? Immerhin weisst Wohnmobilland Schweiz für dieses Jahr eine Steigerung der Stellplätze in der Schweiz ebenfalls von 120% fest. Aber so wie es scheint, reichen diese Plätze schon nächstes Jahr auch nicht mehr. Es braucht also noch weitere neue…

Übernachten auf Parkplatz 23.8.2020

rechtliche Situation in der Schweiz

Darf man oder darf man nicht? Übernachten auf einem ganz normalen Parkplatz? Um dies mal genau abzuklären hat sich Dominik, mein Sohn und Rechtsanwalt mit der Thematik befasst. Bisher gibt es in der Schweiz noch kein einziges Gerichtsurteil, was diese Problematik richterlich klären würde. Aber liest selber, was da heraus gekommen ist.

Ausgangslage

Wir betrachten das Parkieren über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz, ohne Campingverhalten (Nur übernachten im Auto)

Die Gesetzgebung ist oft unübersichtlich. Die Gesetzgebung im Strassenverkehr ist unübersichtlicher. Der Bund erlässt die Vorschriften über den Strassenverkehr selbst (Art. 82 Abs. 1 Bundesverfassung). Dabei übt er die Aufsicht über die Nationalstrassen aus. Der Bund erlässt unter anderem das Strassenverkehrsgesetzt (SVG, SR 741.01), die Verkehrsregelverordnung (VRV, SR 741.11), die Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) oder auch die Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11).

Bundesrecht

Im obersten Gesetz des Strassenverkehrs, dem SVG ist bestimmt, was der Bund und was die Kantone regeln können. Artikel 3 SVG bestimmt, dass die Strassenhoheit bei den Kantonen bleibt, soweit der Bund diese Hoheitsrechte nicht beschränkt. Dazu darf der Kanton Fahrverbote, Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsregeln erlassen. Die Kantone dürfen diese Befugnisse wiederum ihren Gemeinden übertragen. Weitere Anordnungen können (von den Kantonen oder Gemeinden) angeordnet werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht (vgl. Art. 3 Abs. 4 SVG). Insbesondere das Parkieren kann besonders geregelt werden. 

Was ist parkieren überhaupt? Gemäss Verordnung wird das «parkieren» wie folgt definiert: «Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeuges, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.» (Art. 19 Abs. 1 VRV). 

Art. 37 Abs. 2 SVG regelt das landesweite parkieren im Grundsatz: «Fahrzeuge dürfen dort nicht angehalten oder aufgestellt werden, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden könnten. Wo möglich sind sie auf Parkplätzen aufzustellen» Dies fasst das herrschende Bundesrecht bereits gut zusammen. Diese Regelungen werden in der Verordnung noch weiter konkretisiert, z.B. in Art. 19 Abs. 2 VRV. 

Wichtig: Niemand anderen durch parkieren behindern; insbesondere keine anderen Fahrzeuge am Wegfahren hindern. Dies könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Das Parkieren wird durch das Signal 4.17 (weisses P auf blauem Grund) (evt. Parkieren mit Parkscheibe, Parkieren gegen Gebühr; …) grundsätzlich gestattet. Dabei sind weitere Einschränkungen wie Parkierungsflächen, Parkzeit, Parkberechtigung oder Parkordnung zu beachten. Diese Zusatzinformationen können auf einer Zusatztafel stehen. Diese Zusatzinformationen müssen beachtet werden, ansonsten eine Busse folgen könnte.

Dient eine Parkierungsfläche nur für bestimmte Fahrzeugarten, wird das zutreffende Symbol auf dem entsprechenden Signal mit blauem Feld oder auf einer Zusatztafel angebracht (Art. 48 Abs. 11 SSV). Wo Parkfelder eingezeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden. Parkfelder dürfen nur von Fahrzeugarten benützt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind (Art. 78 Abs. 1bis SSV). 

Es sind nur die offiziellen Signalisationsschilder zulässig. Zuständig für das Anbringen der Signale sind die Behörden. Die Kantone können die Signalisation den Gemeinden übertragen, müssen diese jedoch beaufsichtigen (Art. 104 Abs. 2 SSV). Die OBV regelt schliesslich, welche Bussen fällig werden, wer gegen die Strassenverkehrs- oder Parkierregeln verstösst (Anhang OBV, Punkt 200 – 259, rund 150 Straftatbestände).

Fazit: Parkieren ist nicht überall erlaubt. Ist es erlaubt, müssen die Parkvorschriften eingehalten werden. Ein Verbot, über Nacht an einem grundsätzlich erlaubten Ort zu parkieren, existiert so generell nicht. 

Kantonsrecht

Wie ausgeführt, kann der Kanton zusätzliche Regeln erlassen. Viele Kantone haben dies getan, mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Beispiel Kanton Thurgau: «§ 34 Abs. 4 des Gesetzes über Strassen und Wege des Kantons TG: Die Gemeinden können das Parkieren von Fahrzeugen auf Strassen und Wegen einschliesslich solche des Kantons durch Reglemente als bewilligungs- oder gebührenpflichtig erklären»

Der Kanton TG überträgt die Verantwortung zur Regelung von Parkieren auf Strassen den Gemeinden. Diese Regelung ist in den meisten Kantonen vorherrschend.

Ist ein öffentliches Parkfeld abseits einer Strasse eingetragen, z.B. auf einem offiziellen Parkplatz, kann der Grundbesitzer (oft die Gemeinde selbst) offensichtlich selbst Nutzungsordnungen erlassen.

Viele Gemeinden wiederum kennen die Regelung, «regelmässiges» Nachtparkieren der Gebührenpflicht zu unterstellen. Innerhalb von drei Monaten anlässlich von drei Kontrollen auf einem Parkfeld angetroffen zu werden, wird gem. Reglement der Stadt Bischofszell als «regelmässig» definiert. Ist dies die einzige Regelung, dürfte eine einzelne Übernachtung im Auto auf dem Parkplatz aber kein Problem sein. 

Besteht die Regel: «Keine Übernachtung in Autos» im Polizei-, Gebühren-, oder Parkplatzreglement, hätte das am jeweiligen Parkplatz sichtbar angezeigt zu sein. Fehlt also eine solche Kennzeichnung, ist ein Übernachten auf dem Parkplatz erlaubt.

Fazit

Die Gemeinden haben meistens die Hoheit über ihre eigenen Parkplätze. Dazu dürfen sie Benutzungsverordnungen, Regeln oder Verbote erlassen. (Bspw. «Nur Anwohner», «Nur mit Plakette», «Nur von 8.00 – 20.00 Uhr»). Ist keine Einschränkung signalisiert, kann im Fahrzeug übernachtet werden. 

Dominik Järmann
Rechtsanwalt
ADVOKATUR AM MALERBERG
Bahnhofstrasse 24
8570 Weinfelden


Externe Links

Erfreulicher Zuwachs 25.8.2020

Wer wusste, dass es in der Schweiz freilebende Schildkröten gibt?

Hat eigentlich nix mit Womos zu tun, aber ich finde es so außergewöhnlich, dass ich darüber berichte...

Heute war ich den ganze  Tag unterwegs. Und dann erreicht mich ein WhatsApp-Foto von einer Schildkröte in unserem Teich. Kommentar von Anita unter dem Bild: neuer Bewohner in unserem Teich. Hääää? Eine Schildkröte? Hat jetzt meine Kunigunde eine Schildkröte ich Zoogeschäft gekauft? Nicht mehr alle Tassen im Schrank? Wobei, so etwas traue ich ihr jetzt wirklich nicht zu, sicher nicht jetzt Ende Sommer, wenn schon im Frühling.

Nach einem klärenden Telefonat ist dann alles klar. Die Schildkröte ist nicht gekauft, sondern zugelaufen. Nach einigen Recherchen ist dann klar, die Schildkröte ist auch nicht irgendwo abgehauen oder ausgesetzt worden. Mein, es gibt in der Schweiz tatsächlich freilebende Wasserschildkröten! Genau die «Emys orbicularis», zu deutsch Sumpfschildkröte. Diese Tiere sind streng geschützt und in unserem Breitengraden vom Aussterben bedroht.

Wir haben super Freude am sehr scheuen Tier und getrauen uns jetzt fast nicht mehr in den Garten. Hoffentlich bleibt Turi bei uns im Teich und überwintert wie die Fische unter Wasser in einer Winterstarre. So würden wir nächsten Frühling an einem sonnigen Platz einen Sandhaufen hinstellen und hoffen, dass vielleicht noch eine zweites Tier kommen würde und im Sandhaufen die Eier ablegen könnten… Aber das sind momentan noch Träume. Jetzt stören wir das Tier möglichst nicht und nehmen Kontakt auf mit der «Schildkröten-Interessengemeinschaft Schweiz», vielleicht gibt es da noch ein paar Tipps, wie man das Leben des geschützen 

Externe Links

Reisestrecken

unseres Reisestrecke